Apostolischer Administrator

Symbolbild: Bischof mit einem Pileolus / © Harald Oppitz (KNA)
Symbolbild: Bischof mit einem Pileolus / © Harald Oppitz ( KNA )

Ein "Apostolischer Administrator" ist ein vom Papst eingesetzter Verwalter eines Bistums oder eines Teils davon. Nach der Ankündigung des Kölner Kardinals Rainer Maria Woelki, sich zu einer mehrmonatigen Auszeit zurückzuziehen, soll Weihbischof Rolf Steinhäuser als Apostolischer Administrator "plena sede" die ordnungsgemäße Verwaltung des Erzbistums sicherstellen "und vor allem Sorge dafür tragen, dass das Erzbistum seinerseits in einen geistlichen Prozess der Versöhnung und Erneuerung findet", wie es in dem Schreiben aus dem Vatikan heißt.

Die Ernennung eines Administrators kann erfolgen, wenn besonders gewichtige Gründe vorliegen, die den eigentlichen Amtsinhaber an der Durchführung seiner Aufgaben behindern. Das Kirchenrecht nennt hier "Gefangenschaft, Ausweisung, Exil oder Unfähigkeit". Zuletzt bekam beispielsweise das Bistum Broome in Australien vor knapp einem Jahr einen Übergangsleiter, nachdem Bischof Christopher Saunders sein Amt nach Missbrauchsvorwürfen ruhen ließ.

Der lateinische Zusatz "plena sede" verweist darauf, dass der Administrator die Vollmachten zur Leitung der Diözese "bei besetztem Bischofsstuhl" erhält. Er darf nicht gegen die bisherige Amtsführung vorgehen oder juristische Maßnahmen gegen den Bischof oder den Generalvikar ergreifen. Tritt der Apostolische Administrator sein Amt an, ruht die Oberhirtengewalt des Diözesanbischofs und seines Generalvikars.

Nimmt der Papst den Rücktritt eines Bischofs an, kann die Zeit bis zum Amtsantritt des neuen Bischofs gemäß dem Kirchenrecht auf unterschiedliche Weise überbrückt werden. In Deutschland wählt üblicherweise das Domkapitel des Bistums einen Geistlichen zum Diözesanadministrator. Dieser hat im Vergleich zu einem amtierenden Bischof nur eingeschränkte Befugnisse. So darf er in der Struktur des Bistums nichts Wesentliches verändern. (KNA)