Rentnerin ignoriert Maskenpflicht: Erlaubnis kam von Gott

Psalm 91 gegen Paragraph 28

Die Bundespolizei hat es am Dienstagabend am Münchner Hauptbahnhof mit einem besonderen Fall einer Maskenverweigerin zu tun gehabt. Eine Frau berief sich auf eine Maskenbefreiung, die sie aus der Heiligen Schrift ableitete. 

Ein Mundschutz auf der Straße / © ancoay (shutterstock)
Ein Mundschutz auf der Straße / © ancoay ( shutterstock )

Im konkreten Fall handelte es sich um eine ältere österreichische Frau, die keinen vorgeschriebenen Mund-Nase-Schutz trug, wie es am Mittwoch in einer Mitteilung hieß. Als Begründung erklärte die 74-Jährige, sie habe eine Befreiung "direkt von Gott, dem Allmächtigen".

Die Frau habe als Beleg einen Zettel mit Psalm 91 vorgezeigt. Darauf fanden sich die Worte: "Selbst wenn die Pest im Dunkeln zuschlägt und am hellen Tag das Fieber wütet, musst du dich doch nicht fürchten. Wenn tausend neben dir tot umfallen, ja, wenn zehntausend um dich herum sterben, dich selbst trifft es nicht!"

Macht 150 Euro

Die Beamten hätten sich davon nicht beeindrucken lassen, heißt es. Sie belehrten die Wahl-Münchnerin und wiesen sie auf die Tragepflicht hin. Alles gute Zureden der Vertreter der irdischen Staatsmacht habe die Frau aber nicht überzeugt. So hätten ihr die Beamten klargemacht, dass sie bald ein "profanes irdisches Schreiben" mit einer Zahlungsaufforderung von 150 Euro bekommen werde wegen Verstoßes gegen die Infektionsschutzmaßnahmenverordnung.


Quelle:
KNA
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