Woher bekommen die Kirchen in Deutschland ihr Geld?

Symbolbild Geld und Kirche / © Grzegorz Zdziarski (shutterstock)
Symbolbild Geld und Kirche / © Grzegorz Zdziarski ( shutterstock )

Für ihre vielfältigen Aufgaben - etwa in Seelsorge, Bildung und im sozialen Bereich - brauchen die Kirchen in Deutschland Geld. Das erhalten sie vor allem aus vier verschiedenen Quellen:

Kirchensteuern: Anders als in vielen anderen Ländern haben die Kirchen in Deutschland das Recht, von ihren Mitgliedern Steuern zu erheben. Je nach Bundesland zahlen diese 8 oder 9 Prozent der Summe, die sie an Einkommenssteuer an den Staat entrichten müssen. 2022 erhielt die katholischen Kirche dadurch rund 6,85 Milliarden Euro, die evangelische rund 6,24 Milliarden Euro.

Staatsleistungen: Die meisten katholischen Bistümer und evangelischen Landeskirchen erhalten jährliche Ausgleichszahlungen des Staates. Diese sind eine Art Entschädigung dafür, dass 1803 viel Kirchenbesitz enteignet und verstaatlicht wurde. Für die beiden großen Kirchen zusammen machen diese historisch bedingten Staatsleistungen jährlich etwa 600 Millionen Euro aus; davon gehen rund 60 Prozent an die evangelischen Landeskirchen. Seit langem sollen diese Leistungen abgelöst werden, etwa mit einer hohen einmaligen Abschlusszahlung. Doch bisher haben Bund, Länder und Kirchen noch keine für alle akzeptable Lösung gefunden.

Freiwillige Leistungen des Staates: Dazu zählen vor allem Zuschüsse im Alten-, Sozial-, Schul- und Jugendbereich, die auch andere Träger erhalten. Außerdem gibt es staatliche Leistungen zur Finanzierung der Militärseelsorge, der theologischen Fakultäten an den Hochschulen sowie des Religionsunterrichts an öffentlichen Schulen.

Sonstiges: Weitere Einnahmen erzielen Pfarrgemeinden etwa durch die Kollekte im Gottesdienst, Zahlungen für Messfeiern in besonderen Anliegen oder Spendenaktionen. Manche Pfarreien besitzen auch Häuser oder Grundstücke, die sie vermieten oder verpachten. In vielen anderem Ländern müssen sich die Kirchen überwiegend aus Spenden finanzieren. (kna/30.06.2023)