Wie sich die katholischen Bischöfe zu Rentenreformen positionieren

Rentner / © Armin Weigel (dpa)
Rentner / © Armin Weigel ( dpa )

Die katholischen Bischöfe haben eigene Ideen für umfassende Reformen des Sozialstaats vorgestellt. In ihrem vorgestellten Papier "Zusammenhalt durch Reformen sichern. Impulse für einen gerechten und verlässlichen Sozialstaat" positioniert sich die Deutsche Bischofskonferenz besonders zum Thema "gesetzliche Rente". 

Renteneintrittsalter: Die Menschen in Deutschland sollten sich nach Ansicht der katholischen Bischöfe auf eine längere Lebensarbeitszeit einstellen. Die Bischöfe stehen dem offen gegenüber und weisen darauf hin, dass eine weitere moderate Erhöhung sich positiv auf das Rentenniveau und die Beiträge auswirken würde. Zusätzlich würden die Kranken- und Pflegeversicherung durch höhere Beitragseinnahmen entlastet, wenn mehr Menschen länger arbeiten und Sozialabgaben zahlen. Zugleich müsse man immer auch Härtefälle berücksichtigen, etwa Menschen in körperlich anstrengenden Jobs.

Rentenniveau: Dass die Renten nach dem beschlossenen Rentenpaket bis 2031 im Gleichklang mit den Löhnen steigen sollen, sehen die Bischöfe kritisch. Diese Kopplung würde die Beitragssätze oder den Steuerzuschuss aus dem Bundeshaushalt noch stärker steigen lassen. Gerade eine weitere Erhöhung der Bundesmittel könnte den Staat immer stärker daran hindern, andere Aufgaben zu erfüllen.

Rentensteigerung: Die Bischöfe sprechen sich gegen allgemeine Rentenerhöhungen aus, die alle Renten um den gleichen Prozentsatz erhöhen. Das sei "eine ungeeignete und nicht zielgenaue Maßnahme", da die stärksten Erhöhungen so "bei besser situierten Rentnerinnen und Rentnern" zu verzeichnen seien. Menschen mit kleinen Renten erhielten dagegen geringe Zuschläge. Und die meisten Menschen, die im Rentenalter Sozialhilfe erhielten, gingen sogar leer aus, da ihre Rente voll von der Grundsicherung im Alter abgezogen werde.

Umverteilung unter Rentnern: Die Bischöfe halten moderate Umschichtungen zwischen höheren und geringeren gesetzlichen Renten für denkbar. Solche Umschichtungen sollten "möglichst wirkungsgleich auf andere umlagefinanzierte Alterssicherungssysteme übertragen werden". Dabei dürften jedoch Anreize für eine freiwillige zusätzliche Altersvorsorge nicht verringert werden.

Verbesserungen für Niedriglöhner: Menschen, die trotz einer langen beruflichen Tätigkeit die ergänzende Grundsicherung im Alter erhalten, sollten aus Sicht der Bischöfe bessergestellt werden. Dazu sei ein Ansatz die Einführung eines Freibetrags bei der Anrechnung der Rente auf die Grundsicherung. Ein weiterer Ansatz wäre eine gezielte Anhebung der Rente für die Bezieher niedriger Altersbezüge aus langer Versicherungszeit. Für Selbstständige ohne obligatorische Alterssicherung wäre zudem eine Pflichtversicherung eine Option.

Mütterrente: Die gerade beschlossene Ausweitung der Mütterrente sehen die Bischöfe ambivalent. Sie sind dafür, dass Erziehungszeiten finanziell anerkannt werden, aber auch hier dürfe nicht nach dem Gießkannenprinzip Geld verteilt werden, betonte Bischof Heiner Wilmer, Vorsitzender der Bischofskommission für gesellschaftliche und soziale Fragen. Stattdessen müssten Mütter, die vor besonderen finanziellen Herausforderungen stünden, "kräftig und passgenau unterstützt werden".

Finanzierung: Zusätzliche Schulden zur Sicherung der Rentensysteme sind für die Bischöfe ein No-Go, da dies in eine staatliche Verschuldungsspirale führe. Möglich wäre aus ihrer Sicht, die Erbschaftssteuer zu reformieren, den Spitzensteuersatz zu erhöhen, Vermögen steuerlich zu belasten, Kapitalerträge nach individueller Leistungsfähigkeit zu besteuern, Sozialversicherungsbeiträge anzuheben oder ihre Bemessungsgrundlage zu erweitern. Das alles müsse aber unter Solidaritäts- und Gerechtigkeitsgesichtspunkten geprüft werden. Grundsätzlich müsste ein weiterer Ausbau des Sozialstaats überwiegend von der breiten Mitte der erwerbstätigen Bevölkerung und nicht nur von einer kleinen Spitze der Einkommensbezieher und Vermögenden getragen werden.

Beamte einbeziehen?: In der Frage, ob Beamte künftig auch in die Rentenversicherung einzahlen sollten, verwies der Wirtschaftsweise Martin Werding, der die Bischöfe bei dem Papier beriet, darauf, dass es hierbei "mögliche juristische sowie massive politische Hemmnisse" gebe. Sie ergäben sich aus dem Beamtenrecht in den Ländern.