Wandel im Erzbistum Köln

Professionalisierung der Verwaltung

Schild am Eingang des Generalvikariats des Erzbistums Köln / © Harald Oppitz (KNA)
Schild am Eingang des Generalvikariats des Erzbistums Köln / © Harald Oppitz ( KNA )

Bei einer Routine­prüfung ist ein Ver­trag im Stiftungs­bereich des Erz­bistums Köln aufge­fallen, der einer weite­ren Klä­rung be­darf. Dazu teil­te Rainer Maria Kar­dinal Woelki mit: „Ges­tern sind der General­vikar und ich von unse­rem Ökonom, Gordon Sobbeck, und unse­rer kommissari­schen Justi­tiarin, Dr. Heike Gassert, darüber infor­miert worden, dass im Rah­men eines verwaltungs­mäßigen Routine­vorgangs eine vertrag­liche Rege­lung ungewöhn­lichen In­halts be­kannt wurde, die sowohl für das Erz­bistum Köln als auch für die Stif­tung eine erheb­liche und lang­fristige wirtschaft­liche Bindungs­wirkung ent­faltet und bisher bei keiner der Körper­schaften bilan­ziert ist. Es wurde sofort eine um­fassende Recher­che und Auf­bereitung des Sachver­halts initiiert, einschließ­lich einer wirt­schaftlichen und recht­lichen Würdi­gung.

Der Ökonom hat heute unverzüg­lich den Kirchen­steuer- und Wirtschafts­rat, den Vermögens­rat sowie den Prüfungs­ausschuss über die Angelegen­heit infor­miert. Ebenso wurde der Diözesan­pastoral­rat zu Be­ginn seiner heute in Düssel­dorf gestarte­ten zwei­tägigen Sit­zung von Rainer Maria Kardinal Woelki ins Bild ge­setzt.

Der Kardinal sieht in die­sem Bei­spiel, unabhän­gig vom Aus­gang der kon­kreten Prü­fung, die Bestäti­gung, wie wichtig es ist, grund­legende syste­mische Verände­rungen im Erz­bistum anzu­gehen. Diese sind schon län­ger ange­dacht und auch von Weih­bischof Rolf Steinhäuser während dessen Zeit als Aposto­lischer Adminis­trator als not­wendig er­kannt worden. Dazu Kardinal Woelki weiter: „Ich habe mir während meiner Aus­zeit und in den vier Wochen, seit­dem ich wieder die Amts­geschäfte führe, viele Ge­danken darüber gemacht, was wir auch in unserer Verwaltungs­arbeit ver­ändern müssen. So bin ich zu der Über­zeugung ge­kommen, dass wir zukünf­tig drei klar profilierte Geschäfts­bereiche be­nötigen, den pastora­len, den wirtschaft­lichen und den verwaltungs­technischen. Außer­dem soll die Ver­waltung weiter professiona­lisiert und zeit­gemäß organi­siert werden, indem ein Ex­perte für Ver­waltung in der Funk­tion eines Amts­chefs einge­führt wird. Beide Maß­nahmen ent­lasten das Amt des General­vikars. Dieser hat dann deut­lich besser die Möglich­keit, sich vor­rangig um seine zahl­reichen pastora­len Auf­gaben zu kümmern. Wie wir das Ganze präzise aus­gestalten, werde ich mit unseren und mit ex­ternen Fach­leuten zeit­nah be­sprechen und danach ent­sprechend um­setzen. Dieser System­wechsel er­fordert auch per­sonelle Änderun­gen. Darum hat General­vikar Hofmann mir ange­boten, sein Amt neu zu be­setzen. Dies wird zum Sommer diesen Jahres ge­schehen.“

Das Erz­bistum Köln folgt damit diver­sen anderen Bis­tümern in Deutsch­land wie beispiels­weise Mün­chen und Frei­sing, Mün­ster oder Bam­berg, die eine ähn­liche wie jetzt in Köln ge­plante Um­struktu­rierung schon voll­zogen haben. General­vikar Dr. Markus Hofmann unter­stützt die Marsch­route des Kardinals mit Nach­druck: „Die Auf­gaben in einem General­vikariat sind so viel­fältig ge­worden, dass ich die vor­gesehene neue Aufgaben­verteilung für rich­tig und weiter­führend halte. Damit schaffen wir Raum für mehr Kompetenz in Verwaltungs­fragen und letzt­endlich auch mehr Transpa­renz. Schließ­lich bin ich Theo­loge und kein Wirt­schafts- oder Verwaltungs­fachmann.“

Das Erz­bistum Köln könne die Modelle aus an­deren Bis­tümern sicher nicht eins zu eins um­setzen, aber wie es Kardinal Woelki for­mulierte „können wir dort An­leihen nehmen und diese in unser neues System ein­fügen. Wir müssen wahr­lich nicht alles neu er­finden, aber schon genau hin­schauen, was für unser Erz­bistum gut und richtig ist.“ (PEK, 01.04.2022)