Voraustrauungsverbot

 © Beatrice Tomasetti (DR)
© Beatrice Tomasetti ( DR )

Das bis zum 1. Januar 2009 geltende Voraustrauungsverbot sah vor, das vor jeder religiös geschlossenen Ehe eine zivilrechtliche Trauung notwendig war. Durch die Reform des Personenstandsgesetzes dürfen Paare seit 2009 kirchlich oder religiös heiraten, ohne zuvor zum Standesamt gegangen zu sein. Der Gesetzgeber behandelt jedoch ein rein religiös getrautes Paar wie eine "nichteheliche Lebensgemeinschaft".

Die Festlegung, dass die staatliche Eheschließung der kirchlichen Trauung vorauszugehen habe, stammte aus der Zeit des Kulturkampfes im 19. Jahrhundert.

Unter anderem die katholische Kirche hatte das staatliche Voraustrauungsverbot prinzipiell kritisiert und argumentiert, dass es gegen die Religionsfreiheit und gegen die Autonomie des Einzelnen verstoße. In der Praxis empfahlen aber auch die katholischen Bischöfe ihren Gläubigen, weiterhin unbedingt auch staatlich zu heiraten, um unter den besonderen Schutz der Ehe durch das Grundgesetz zu kommen. (kna/Stand 03.11.16)