Verfassungsrechtliche Bedenken gegen Dienstpflicht

Marco Buschmann (FDP), Bundesminister der Justiz  / © Britta Pedersen (dpa)
Marco Buschmann (FDP), Bundesminister der Justiz / © Britta Pedersen ( dpa )

Bundesjustizminister Marco Buschmann hat rechtliche und politische Bedenken gegen die Einführung einer allgemeinen Dienstpflicht. "Gerade die junge Generation war in den letzten Jahren durch die Corona-Pandemie über die Maßen belastet", sagte der FDP-Politiker am Mittwoch der Deutschen Presse-Agentur. Die Diskussion um die Einführung einer allgemeinen Dienstpflicht halte er daher für "völlig verfehlt". Er fügte hinzu: "Auch aus verfassungsrechtlicher Sicht bestehen an einer solchen Pflicht ernsthafte Zweifel."

Es gebe zwar viele gute Gründe, sich in diesen Zeiten zu engagieren, bei den Rettungsdiensten, im Katastrophenschutz oder bei der Bundeswehr, räumte der Justizminister ein. Dies täten Millionen Menschen in Deutschland jedoch aus Überzeugung - und nicht aus Zwang. So sollte es seiner Ansicht nach auch bleiben.

Verteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) hatte der dpa gesagt, er sehe gute Argumente für eine allgemeine Dienstpflicht zur Stärkung von Katastrophenschutz, Bundeswehr und Rettungsdiensten. Für eine politische Meinungsbildung in dieser Frage müsse aber die Stimme der jüngeren Menschen gehört werden, betonte der 62-Jährige. Er sei ausdrücklich nicht für die Reaktivierung der Wehrpflicht, halte die Diskussion um eine allgemeine Dienstpflicht aber "für wertvoll". Die damals nur für Männer geltende Wehrpflicht war 2011 ausgesetzt worden. (dpa, 15.03.2022)