Unterhaltsvorschuss

Caritas begrüßt geplante Reform des Unterhaltsvorschusses / © Sebastian Kahnert (dpa)
Caritas begrüßt geplante Reform des Unterhaltsvorschusses / © Sebastian Kahnert ( dpa )

Alleinerziehende Mütter und Väter haben Anspruch auf Unterhaltsvorschuss, wenn der andere Elternteil keinen oder einen zu geringen Unterhalt bezahlt. Die Kosten tragen Bund und Länder. Das zahlungspflichtige Elternteil kann nachträglich in Regress genommen werden.

Die Zahlungshöchstdauer beträgt bislang 72 Monate und endet mit der Vollendung des 12. Lebensjahres. Durch die von Bund und Ländern erzielte Einigung soll diese Höchstdauer nicht mehr gelten. Das Bezugsalter wird auf 18 Jahre heraufgesetzt. Die Reform soll zum 1. Juli 2017 in Kraft treten. (kna/Stand 06.03.17)