Trierer Missbrauchsbetroffene kritisieren UKA-Entschädigung

Stapel von Geldmünzen und Geldscheinen spiegeln sich vor einer gezeichneten Kuppel des Petersdoms.  / © Julia Steinbrecht (KNA)
Stapel von Geldmünzen und Geldscheinen spiegeln sich vor einer gezeichneten Kuppel des Petersdoms. / © Julia Steinbrecht ( KNA )

Missbrauchsbetroffene im Bistum Trier haben das Vorgehen der katholischen Kirche in Deutschland bei der Entschädigung von Opfern sexueller Gewalt kritisiert. "Nehmt der Kirche die Aufarbeitung und Entschädigung endlich aus den Händen", forderte der Verein "Missbrauchsopfer und Betroffene im Bistum Trier" (Missbit) am Donnerstag. Das Verfahren müsse "mit Betroffenenbeteiligung komplett in eine staatliche Kommission gegeben werden". Ein "opfergerechtes Entschädigungssystem" müsse geschaffen werden. Das sei bei der Unabhängigen Kommission für Anerkennungsleistungen (UKA) nicht der Fall.

Die UKA hatte am Freitag erstmals einen Jahresbericht vorgelegt. Demnach hat das Gremium im vergangenen Jahr knapp 9,4 Millionen Euro an Betroffene von Missbrauch in der katholischen Kirche ausgezahlt. Zwischen Januar und Dezember seien 1.565 Anträge eingegangen. Davon weist der Bericht 616 als erledigt aus, 949 blieben noch unerledigt. Bei 606 Anträgen entschied die UKA auf eine Anerkennungsleistung. In 268 Fällen blieb die Leistungshöhe unter 10.000 Euro, in 47 Fällen überschritt sie die Schwelle von 50.000 Euro.

Missbit kritisierte die Aussage der UKA-Vorsitzenden Margarete Reske, man orientiere sich an von Gerichten ausgesprochenen Schmerzensgeldern. Die Heranziehung der staatlich-gerichtlichen Entscheidungen sei "irreführend und nicht statthaft", so Missbit. Diese Schmerzensgelder würden vor Gericht "verhandelt", müssten begründet werden und seien anfechtbar. Betroffene hätten vor Gericht mit anwaltlicher Hilfe eine Einflussmöglichkeit - anders als bei der UKA, so Missbit.

Zivilrechtliche Entschädigungsentscheidungen seien in der Regel recht nahe an die Missbrauchstat gebunden. Die UKA-Entscheidungen kämen aber teils 60 Jahre danach. Das bedeute, dass bei der UKA "die lebenslange Schädigung überhaupt nicht in die Entschädigungsleistungen einbezogen wird". Die gewährten Leistungen seien daher mit Blick auf häufige Missbrauchsfolgen wie verbaute Berufswege, Bindungsunfähigkeiten, chronische Krankheiten oder Suizidversuche "völlig unzureichend". (KNA, 24.2.22)