Traditionserlass

Soldaten der Bundeswehr / © Daniel Reinhardt (dpa)
Soldaten der Bundeswehr / © Daniel Reinhardt ( dpa )

Der Traditionserlass ist eine Dienstvorschrift der Bundeswehr. Sie stellt für alle Truppenteile Verhaltensmaßregeln im Umgang mit der Geschichte dar. Das Spektrum reicht vom Auftreten der Soldaten über Regelungen für das Sammeln von Waffen, Modellen, Urkunden, Fahnen, Bildern, Orden und Ausrüstungsgegenständen bis hin zu der Benennung von Kasernen.

Vor allem mit Blick auf die NS-Vergangenheit stellt sich die Frage, in welcher Tradition sich die Bundeswehr sieht - und in welcher nicht. Unter "Traditionspflege" versteht der bis heute geltende Erlass aus dem Jahr 1982 den Erhalt von Zeugnissen, Haltungen und Erfahrungen aus der Geschichte, "die als ethische und rechtsstaatliche, freiheitliche und demokratische Traditionen auch für unsere Zeit beispielhaft und erinnerungswürdig sind".

Der erste Traditionserlass stammte aus dem Jahr 1965, der 1982 durch eine neue Version ersetzt wurde. Dieser Erlass wiederum wurde auf Initiative von Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen (CDU) in den vergangenen Monaten überarbeitet. Die Neufassung tritt am Mittwoch in Kraft.

Auslöser für die Überarbeitung waren die jüngsten Skandale um Wehrmachtsdevotionalien in Bundeswehrkasernen. Darüber hinaus soll die Neufassung dem sich wandelnden Bild der Truppe und den Ereignissen der jüngeren Vergangenheit Rechnung tragen - etwa vor dem Hintergrund der deutschen Einheit und der Aussetzung der Wehrpflicht.

Als "zentraler Bezugspunkt" gilt die eigene Geschichte der Bundeswehr. Zur Wehrmacht unter dem NS-Regime heißt es, diese sei als Institution "nicht traditionswürdig". Wohl aber sei die Aufnahme "einzelner Angehöriger" in das Traditionsgut der Bundeswehr grundsätzlich möglich, was etwa für Vertreter des Widerstands gilt.

Zur DDR-Armee hält der Erlass fest: "Die NVA begründet als Institution und mit ihren Verbänden und Dienststellen keine Tradition der Bundeswehr." (kna/Stand 28.03.2018)