Stichwort: Konkordat

Reichskonkordat (KNA)
Reichskonkordat / ( KNA )

Konkordat (lateinisch für Vereinbarung) nennt man ein völkerrechtliches Abkommen zwischen dem Heiligen Stuhl als oberster Instanz der katholischen Kirche und einem Staat. In den modernen Staatskirchenverträgen zwischen dem Heiligen Stuhl und den deutschen Ländern werden unter anderem Religionsunterricht, Theologische Fakultäten und die Priesterausbildung, die Kirchensteuer, das Verfahren der Bischofsernennungen und die Militärseelsorge geregelt.

In Deutschland gelten neben dem Reichskonkordat von 1933 Staatskirchenverträge mit einzelnen Ländern. Das Bayern-Konkordat von 1924 war Vorbild für die Abkommen mit Preußen (1929) und Baden (1932). Konkordate werden bis in die Gegenwart durch Nachträge ergänzt oder neu geschlossen. Eine "Freundschaftsklausel" verpflichtet die Vertragspartner, alle Probleme im Einvernehmen zu lösen.

Ältestes Beispiel ist das Wormser Konkordat von 1122 zwischen Papst Calixtus II. und Kaiser Heinrich V. Es beendete den mittelalterlichen Investiturstreit, in dem geistliche und weltliche Macht um die Vorherrschaft rangen. (KNA, 07.07.2022)

In den Verträgen werden unter anderem Religionsunterricht, die Kirchensteuer, das Verfahren der Bischofsernennungen sowie die Militärseelsorge geregelt - und auch Fragen zu Theologischen Fakultäten und zur Priesterausbildung.

Der Dekan der Katholisch-Theologischen Fakultät an der Universität Bonn, Jochen Sautermeister, hatte am Donnerstag mit Hinweis auf das sogenannte Preußenkonkordat den Anspruch seiner Fakultät betont, der Ausbildungsstandort für die Priester des Erzbistums Köln zu sein. "Unsere Fakultät ist gemäß dem Konkordat somit auch die Fakultät des Erzbistums", sagte er dem "Kölner Stadt-Anzeiger".

Konkordate werden bis in die Gegenwart durch Nachträge ergänzt oder neu geschlossen. Eine "Freundschaftsklausel" verpflichtet die Vertragspartner, alle Probleme im Einvernehmen zu lösen. (KNA)