Stichwort Familienpflege

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Familienpflegerinnen kommen in akuten Notsituationen vorübergehend ins Haus, wenn Mutter oder Vater ausfallen. Grund kann ein Todesfall sein, eine schwere Krankheit oder etwa eine Mehrlingsgeburt. Die Fachkräfte führen den Haushalt und sorgen dafür, dass der Tagesablauf der Familien so normal wie möglich funktioniert. Kinder werden in ihrer gewohnten Umgebung versorgt und behinderte oder alte Familienmitglieder betreut.

Die Einsätze in der Familienpflege werden nach Stunden abgerechnet und dienen der Versorgung der Kinder. Je nach Hilfebedarf und Situation in der Familie sind unterschiedliche Kostenträger wie etwa Krankenkassen oder Sozialhilfeträger verantwortlich. Die Details regeln die Sozialgesetzbücher V, VII, VIII und IX.

Einen gesetzlichen Anspruch auf eine Haushaltshilfe haben Familien mit mindestens einem Kind unter zwölf Jahren oder einem behinderten Kind, das auf Hilfe angewiesen ist. Wird sie wegen Erkrankungen des haushaltsführenden Elternteils oder wegen einer Kur benötigt, übernehmen die Krankenkassen die Kosten. Für den Antrag muss der Arzt bescheinigen, das die Hilfe tatsächlich erforderlich ist.

Wenn die freiwilligen Leistungen der Kasse einen dringenden Bedarf an Familienpflegeleistungen nicht abdecken, kann Unterstützung bei den Trägern der Jugendhilfe oder der Sozialhilfe beantragt werden.

Viele Familienpflegedienste bieten auch Serviceleistungen im Haushalt an, die die Kunden selbst bezahlen müssen. In manchen Fällen übernehmen auch Firmen diese Dienste in Anspruch, um ihre Beschäftigten in akuten Notlagen zu unterstützen. So lässt sich auch bei privaten Nöten Familie und Beruf vereinbaren.

(epd)