Ständiger Rat der Bischofskonferenz

Logo der Deutschen Bischofskonferenz (DBK) auf einem Schild neben dem Eingang zum Sekretariat der DBK / © Elisabeth Schomaker (KNA)
Logo der Deutschen Bischofskonferenz (DBK) auf einem Schild neben dem Eingang zum Sekretariat der DBK / © Elisabeth Schomaker ( KNA )

Der Ständige Rat ist nach der Vollversammlung das wichtigste Organ der katholischen Deutschen Bischofskonferenz. Dem Gremium gehören die 27 Ortsbischöfe an, im Unterschied zur Vollversammlung aber nicht die Weihbischöfe. Allerdings kann sich ein Bischof durch einen Weihbischof aus seinem Bistum vertreten lassen. Regulärer Tagungsort ist das Kloster Himmelspforten in Würzburg.

Der seit 1974 bestehende Rat, der üblicherweise fünf- bis sechsmal im Jahr zusammenkommt, befasst sich laut Statuten mit den laufenden Aufgaben der Bischofskonferenz. Insbesondere trifft er "in Dringlichkeitsfällen" Entscheidungen, für die ansonsten die Vollversammlung zuständig ist. Außerdem beraten die Bischöfe über wichtige kirchenpolitische und organisatorische Fragen.

Darüber hinaus koordiniert der Rat die Arbeit der Bischöflichen Kommissionen, die pastorale Arbeit der Diözesen untereinander und die Kooperation auf überdiözesaner Ebene. Auch bereiten die Bischöfe hier die zweimal jährlich anstehenden Sitzungen der Vollversammlung vor. (kna)