Sozialwahl

Briefunterlagen zur Sozialwahl / © Lino Mirgeler (dpa)
Briefunterlagen zur Sozialwahl / © Lino Mirgeler ( dpa )

Bei der Sozialwahl stimmen Versicherte alle sechs Jahre über die höchsten Entscheidungsgremien der Kranken-, Pflege-, Renten- und Unfallversicherung ab. Sie ist nach der Bundestagswahl und der Europawahl die drittgrößte in Deutschland.

2023 sind rund 53 Millionen Versicherte zur Wahl aufgerufen. Dazu zählen auch junge Menschen ab 16 Jahren, die eigenständig versichert sind. Gemeinsam wählen sie die Sozialparlamente von TK, Barmer, DAK-Gesundheit, KKH und der hkk, den sogenannten Ersatzkassen, und der Deutschen Rentenversicherung Bund.

Von April bis Mitte Mai 2023 erhalten die Versicherten ihre Wahlunterlagen per Post. Der ausgefüllte Stimmzettel muss bis zum Wahltag am 31. Mai beim zuständigen Wahlausschuss eingegangen sein.

In den Parlamenten sind Arbeitgeber und Arbeitnehmer vertreten. Sie entscheiden unter anderem über den Haushalt. Das heißt, sie haben auch Einfluss darauf, welche Leistungen von der Kasse bezuschusst werden. Wer Beiträge einzahlt oder eingezahlt hat, soll auch über die Zukunft von Gesundheit und Rente mitbestimmen können, so die Idee dahinter.

Zur Sozialversicherung gehören Krankenversicherung, Pflege-, Unfall-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Sie ist eine Mischform aus Versicherung, Versorgung und Fürsorge. Ihre gesetzliche Grundlage ist das Sozialgesetzbuch. (kna/03.04.2023)