Sichere Herkunftsstaaten

Zuwanderung (dpa)
Zuwanderung / ( dpa )

Sichere Herkunftsstaaten sind nach deutschem Asylrecht Länder, bei denen aufgrund der allgemeinen politischen Verhältnisse die Vermutung besteht, dass dort weder politische Verfolgung noch unmenschliche oder erniedrigende Bestrafung oder Behandlung stattfindet (Paragraf 29a Asylverfahrensgesetz).

Asylanträge von Menschen aus als sicher eingestuften Herkunftsstaaten werden in der Regel abgelehnt, solange die Betroffenen nicht glaubhaft nachweisen können, dass sie entgegen dieser Vermutung doch verfolgt werden.

Die Einstufung als sicherer Herkunftsstaat ermöglicht den Behörden damit schnellere Verfahren und einfache Regeln für eine zentrale Unterbringung. Für den Asylbewerber kann das Arbeitsverbot und kürzere Klagefristen bedeuten.

Sichere Herkunftsstaaten nach deutschem Recht sind die EU-Mitgliedstaaten und die in Anlage II des Asylverfahrensgesetzes aufgeführten Staaten. Darüber hinaus sind dort Bosnien und Herzegowina, Ghana, Mazedonien, Senegal und Serbien sowie seit Oktober 2015 auch Albanien, Montenegro und Kosovo verzeichnet.

Der Bundestag hat nun erneut beschlossen, auch Marokko, Algerien, Tunesien und Georgien auf die Liste zu nehmen. Im vergangenen Jahr hatte der Bundesrat das Vorhaben blockiert. (KNA/18.1.19)