Schulfrieden

Schüler während einer Pause vom Unterricht / © Harald Oppitz (KNA)
Schüler während einer Pause vom Unterricht / © Harald Oppitz ( KNA )

Das Bundesverwaltungsgericht definiert den Schulfrieden als Zustand der Konfliktfreiheit und -bewältigung, der einen ordnungsgemäßen Unterricht ermöglicht, damit der staatliche Bildungs- und Erziehungsauftrag verwirklicht werden kann.

Ein Einzelfall wurde vor dem Bundesverwaltungsgericht verhandelt und am 30. November 2011 entschieden. Das Bundesverwaltungsgericht: Die Verrichtung von Gebeten in der Schule findet ihre Schranke in der Wahrung des Schulfriedens. Ein Schüler ist nicht berechtigt, während des Besuchs der Schule außerhalb der Unterrichtszeit ein Gebet zu verrichten, wenn dies konkret geeignet ist, den Schulfrieden zu stören. "Das Bundesverwaltungsgericht hat … für den konkreten Fall des Klägers entschieden, dass hier aufgrund der Verhältnisse an der von ihm besuchten Schule die Verrichtung des Gebets auf dem Schulflur eine bereits ohnehin bestehende Gefahr für den Schulfrieden erhöhen konnte. Damit ist ein Zustand der Konfliktfreiheit und -bewältigung gemeint, der im Interesse der Verwirklichung des staatlichen Bildungs- und Erziehungsauftrags den ordnungsgemäßen Unterrichtsablauf ermöglicht. Der Schulfrieden kann beeinträchtigt werden, wenn ein religiös motiviertes Verhalten eines Schülers religiöse Konflikte in der Schule hervorruft oder verschärft." (wikipedia/Stand 06.03.17)