Risikoschwangerschaft

Schwangere mit Ärztin / © Blue Planet Studio (shutterstock)
Schwangere mit Ärztin / © Blue Planet Studio ( shutterstock )

Die aktuellen Mutterschafts-Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) von Ärzten und Krankenkassen legen fest, wie eine Schwangere vor und nach der Entbindung ärztlich versorgt werden soll. Dabei werden auch Kriterien genannt, ab wann eine Schwangerschaft als "Risikoschwangerschaft" eingestuft wird. Ziel ist es, möglichen Gefahren für Mutter und Kind vorzubeugen.

Ein wichtiger Faktor ist dabei das Alter. Zu jung - unter 18 Jahre - oder zu alt - älter als 35 Jahre - zu sein, gilt bei der ersten Geburt als ein Risiko. Bei weiteren Schwangerschaften liegt das Grenzalter laut Richtlinie bei 40 Jahren. Ebenso spielen Vorerkrankungen und familiäre Erbkrankheiten eine Rolle. Der G-BA nennt hier Herzleiden, Diabetes und schwere Leber- oder Nierenerkrankungen, aber auch Asthma, Epilepsie oder Schilddrüsenstörungen. Ebenso wird erhebliche Fettleibigkeit als riskant bewertet.

Weitere Risiken für Mutter und Kind sind den Richtlinien zufolge vorherige Frühgeburten, Totgeburten, vorausgegangene Entbindungen von Säuglingen, die schwerer waren als 4.000 Gramm, oder vorherige Mehrlingsschwangerschaften.

Im Falle einer Risikoschwangerschaft soll laut G-BA eine besondere ärztliche Begleitung erfolgen. Darunter fallen zusätzliche Ultraschalluntersuchungen, das gleichzeitige Abhören von Herztönen und Wehen, eine Fruchtwasseruntersuchung oder eine Plazenta-Biopsie.

Künftig könnte auch ein Bluttest zur Erkennung des Down-Syndroms zu den Regelleistungen bei Risikoschwangerschaften zählen. (kna/Stand 04.10.16)