Rentenpaket von 2014

Stirbt ein Ehepartner, hat der überlebende Partner in der Regel Anspruch auf eine Witwen- oder Witwerrente. / © Sebastian Kahnert (dpa)
Stirbt ein Ehepartner, hat der überlebende Partner in der Regel Anspruch auf eine Witwen- oder Witwerrente. / © Sebastian Kahnert ( dpa )

Nach monatelangen Diskussionen war es am Freitag, 23. Mai 2014, so weit: In abschließender Lesung befasste sich der Bundestag mit dem Rentenpaket der Bundesregierung und stimmte diesem mit großer Mehrheit zu: 460 Abgeordnete stimmten in der namentlichen Abstimmung dafür, 64 dagegen und 60 enthielten sich.

Das Rentenpaket von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) besteht aus vier Komponenten. Hier die Eckpunkte:

Abschlagsfreie Rente ab 63: Wer mindestens 45 Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt hat, soll schon mit 63 Jahren ohne Abschlag in Rente gehen können. Begünstigt sind die Geburtsjahrgänge zwischen 1952 und 1963. Phasen von Arbeitslosigkeit sollen mit angerechnet werden, ebenso Zeiten der Kindererziehung, der Pflege von Familienangehörigen oder Zeiten mit Bezug von Insolvenzgeld.

Mütterrente: Etwa 9,5 Millionen Frauen, deren Kinder vor 1992 zur Welt kamen, sollen Kindererziehungszeiten in der Rente besser honoriert bekommen. Pro Kind ab 1. Juli 2014 im Westen brutto knapp 28 Euro monatlich mehr, im Osten gut 26 Euro. Dies ist eine Verdoppelung des bisher bezahlten Zuschlags. Frauen mit jüngeren Kindern sind bei der Mütterrente aber immer noch besser gestellt.

Erwerbsminderungsrente: Wer aus gesundheitlichen Gründen vermindert oder gar nicht mehr arbeiten kann, soll brutto bis zu 40 Euro mehr Rente bekommen. Die Betroffenen werden so gestellt, als ob sie mit ihrem früheren durchschnittlichen Einkommen bis 62 - und damit zwei Jahre länger als bisher - in die Rentenkasse eingezahlt hätten.

Reha-Leistungen: Zur Vermeidung von Frühverrentungen sollen die bislang gedeckelten Mittel für Rehabilitationsleistungen dynamisiert werden. (dpa)