Pentobarbital

Betäubungsmittel Natrium-Pentobarbital (Reuters)
Betäubungsmittel Natrium-Pentobarbital / ( Reuters )

Wenn von tödlichen Medikamenten für die Suizidbeihilfe die Rede ist, geht es meist um das Mittel Pentobarbital (Natrium-Pentobarbital). Bei Dosierungen im Milligramm-Bereich wirkt es schlaffördernd, die tödliche Dosis ist abhängig vom Körpergewicht und beträgt einige Gramm.

Bei einer sogenannten "Freitodbegleitung" wird das Medikament in einem Glas Trinkwasser aufgelöst. In der Regel schläft die Person innerhalb von wenigen Minuten ein und wird bewusstlos. Das Pentobarbital lähmt das Atemzentrum, der Tod tritt durch Atemstillstand ein.

1916 hatte Bayer das Patent angemeldet. Früher wurde der in der Natur nicht vorkommende Wirkstoff in der Humanmedizin als Schlaf- und Beruhigungsmittel eingenommen. Die Substanz kann zu psychischer und körperlicher Abhängigkeit führen.

Aufgrund des hohen Missbrauchpotenzials sowie der Entwicklung von Alternativen findet das Medikament heute in der Humanmedizin nur noch in wenigen Ausnahmefällen Anwendung. Es wird nicht als zugelassenes Fertigarzneimittel bereitgestellt und fällt unter das Betäubungsmittelrecht. Dem Erwerb von Betäubungsmitteln muss das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zustimmen. Eine ärztliche Verschreibung ist allerdings bislang nur zulässig, wenn das Mittel Krankheiten heilen oder lindern kann.

Pentobarbital wird auch in der Tiermedizin eingesetzt, um Tiere einzuschläfern. In den USA wurde das Mittel auch bei Hinrichtungen verwendet.