Missbrauchsaufarbeitung im Erzbistum Köln

Aufgeschlagenes Gutachten über den Umgang mit Missbrauchsfällen im Erzbistum Köln / © Ina Fassbender (KNA)
Aufgeschlagenes Gutachten über den Umgang mit Missbrauchsfällen im Erzbistum Köln / © Ina Fassbender ( KNA )

In der Debatte über das Kölner Missbrauchsgutachten bittet Kardinal Woelki um Geduld und verweist auf den 18. März. Woelki hatte die Untersuchung über den Umgang von Bistumsverantwortlichen mit Fällen sexualisierter Gewalt zunächst bei der Münchner Kanzlei Westpfahl Spilker Wastl (WSW) in Auftrag gegeben, sie bislang aber nicht wie vorgesehen veröffentlicht. Nach Einbeziehung anderer Juristen vertraute er deren Einschätzung, dass das Papier "methodische Mängel" habe. Er selbst kenne die WSW-Expertise nicht, versicherte er in mehreren Interviews. Woelki beauftragte daher den Kölner Juristen Björn Gercke mit einem neuen Gutachten, das im März der Öffentlichkeit vorgestellt werden soll. Der Kardinal äußerte in einem Interview mit der "Kölnischen Rundschau" Anfang Februar Verständnis für die zum Teil heftige Kritik: "Wir haben Fehler gemacht, wir haben Vertrauen verspielt, ich verstehe die Ungeduld." So sei es ein Fehler gewesen, der Zusage von WSW zu vertrauen, "eine rechtssichere Aufarbeitung vorzulegen". Journalisten bei einem Hintergrundgespräch mit einer Verschwiegenheitserklärung zu konfrontieren, habe den Eindruck erweckt, "wir wollten keine offene und unabhängige Berichterstattung". Zudem seien Fehler im Umgang mit Betroffenen gemacht worden: Die Entscheidung, das WSW-Gutachten nicht zu veröffentlichen, "hätten wir als Erzbistum alleine vertreten müssen", auch wenn Vertreter der Betroffenen angeboten hätten, mit dafür einzustehen. "Wir hätten das nicht annehmen dürfen", betonte Woelki. Zudem hätte man dem Betroffenenrat mehr Zeit geben müssen, um darüber nachzudenken, ob eine neue Kanzlei beauftragt werden soll. Das Gercke-Gutachten werde "nicht der Endpunkt, sondern der Ausgangspunkt für weitere Aufklärung sein". So sei die Einrichtung einer unabhängigen Kommission vorgesehen, die beide Gutachten erhalten werde und mit der Landesregierung entscheiden solle, wie es weitergehe. Ab dem 18. März sollten zudem Betroffene, Journalisten "und andere Interessierte" Einsicht in das WSW-Gutachten erhalten. (dr/kna)