Migrationspakt der UN

UN-Konferenz zum Migrationspakt in Marrakesch am 10. Dezember 2018. / © Michael Kappeler (dpa)
UN-Konferenz zum Migrationspakt in Marrakesch am 10. Dezember 2018. / © Michael Kappeler ( dpa )

Bei der UN-Konferenz zum Migrationspakt im marokkanischen Marrakesch am 10. Dezember 2018 haben 164 Länder den "Globalen Pakt für sichere, geordnete und geregelte Migration" angenommen.

Der völkerrechtlich nicht bindende Migrationspakt der Vereinten Nationen gibt 23 Ziele vor. So sollen Migranten Ausweispapiere erhalten und Grenzen sollen gesichert werden. Die Staaten sollen die beruflichen Fähigkeiten der Migranten fördern und ihnen Zugang zu grundlegenden Leistungen geben, darunter etwa Schulbildung für Kinder.

Diese Leistungen gehen aber nicht über die Angebote hinaus, zu denen sich die Staaten ohnehin verpflichten. So erkennen die Vertragsstaaten der UN-Kinderrechtskonvention das Recht auf Bildung an.

Das Abkommen soll chaotische und lebensgefährliche Migration verhindern. Die Migranten sollen nicht in die Hände krimineller Schleuser fallen und in ihren Aufnahmeländern nicht Opfer von Diskriminierung und Ausbeutung werden. Der Pakt steht seit Wochen in Deutschland in der Kritik. Die USA, Ungarn, Österreich und andere Länder lehnen ihn ab.

Gegner des Abkommen verbreiten auch Falschinformationen. So wird behauptet, es handele sich um ein verstecktes Umsiedlungsprogramm für Wirtschafts- und Armutsflüchtlinge. Richtig ist, dass sich die Staaten an keiner Stelle des Abkommens zur Aufnahme von Migranten verpflichten. Es werden keine Quoten oder Kontingente festgelegt.

Ausdrücklich wird das Recht jedes einzelnen Staates anerkannt, selbst seine "nationale Migrationspolitik zu bestimmen". Hoheitsrechte der Staaten werden nicht übertragen. "Die Wahrung nationaler Souveränität ist ein Leitprinzip des Globalen Pakts", heißt es aus dem Auswärtigen Amt in Berlin. (epd/dpa Stand 10.12.2018)