Konzil

Bischöfe / © Jeoffrey Guillemard (KNA)
Bischöfe / © Jeoffrey Guillemard ( KNA )

Konzilien ("Beratungen") sind Bischofsversammlungen der christlichen Kirchen. Dieses Instrument der Kirchenleitung entstand in der spätantiken Reichskirche - wobei bald zwischen Regional- und Partikularkonzilien und sogenannten Ökumenischen Konzilien unterschieden wurde.

Das griechische Wort "oikumene" steht für die gesamte bewohnte Welt. Mithin beanspruchen die Beschlüsse dieser Versammlungen Gültigkeit für die Universalkirche, also in Antike und Mittelalter den griechisch-römischen Mittelmeerraum. Die frühen Ökumenischen Konzilien, etwa Nizäa 325, Konstantinopel 381, Ephesus 431 und Chalzedon 451, definierten theologisch das christliche Glaubensbekenntnis - wodurch auch Kirchenspaltungen entstanden, die bis heute fortdauern.

Mit diesen Kirchenspaltungen über die Jahrhunderte ging naturgemäß auch die einheitliche Zählung der Ökumenischen Konzilien verloren. Die römisch-katholische Zählung, die die Ökumenizität ihrer Konzilien aus dem historischen Vorrang des Bischofs von Rom ("Papst") ableitet, geht von 21 solcher Bischofsversammlungen aus. Die beiden jüngsten waren - nach zuvor 300 Jahren Zwischenzeit - das Erste und das Zweite Vatikanische Konzil (1869/70, 1962-1965).

Das sogenannte Tridentinum (1545-1563), benannt nach dem norditalienischen Versammlungsort Trient, war die kirchendisziplinarische Antwort der römischen Kirche auf die Spaltungen der Reformation. Hier wurde eine über Jahrhunderte gültige Kirchenverfassung ausgearbeitet. Im Spätmittelalter wurde hitzig darüber diskutiert, ob der Papst über dem Konzil oder das Konzil über dem Papst ("Konziliarismus") stehe.

Die evangelischen Kirchen, die mit der römischen und der orthodoxen Kirche das sogenannte Nicäno-Konstantinopolitanische Glaubensbekenntnis teilen, weisen die römische Auffassung zurück, dass Konzilien und ihre Beschlüsse eine eigenständige Glaubensnorm neben der Heiligen Schrift seien.

In der Orthodoxie, seit 1054 von Rom getrennt, gilt das ökumenische Konzil als die höchste Entscheidungsinstanz. Allerdings ist nach orthodoxem Verständnis nur die Kirche als Ganze unfehlbar. Eine solche Willensbildung und -äußerung ist allerdings in der Praxis zahlreicher Nationalkirchen und unterschiedlicher historischer Traditionen schwer festzumachen. Zuletzt scheiterte 2016 der Versuch, ein allorthodoxes Konzil auf Kreta abzuhalten, am Fernbleiben von vier Nationalkirchen. (22.12.2021/kna)