Kölner Bündnis ruft zu Kundgebung gegen Roger-Waters-Konzert auf

Demo auf dem Kölner Roncalliplatz (DR)
Demo auf dem Kölner Roncalliplatz / ( DR )

Ein Bündnis aus Vertretern von Judentum, Christentum und Politik ruft zu einer Kundgebung gegen ein Konzert des britischen Musikers Roger Waters in Köln auf. "Ein solches Konzert in unserer Stadt ist inakzeptabel", sagte Bettina Levy vom Vorstand der Kölner Synagogen-Gemeinde vor Journalisten. Unter dem Motto "Wish you were not here – Keine Bühne für Antisemitismus" will das Bündnis am 8. Mai, dem Vorabend des Konzerts, ab 17.00 Uhr auf dem Roncalliplatz demonstrieren. Für die Kundgebung sind auch Kölns Oberbürgermeisterin Henriette Reker (parteilos) und der Vizepräsident des Zentralrats der Juden, Abraham Lehrer, angekündigt.

"Geschmacklose" Aussagen

Der katholische Stadtdechant Robert Kleine verurteilte jüngste Aussagen von Waters, die sich im Sozialen Netzwerk Instagram fänden. Dort vergleiche der Musiker sich mit Sophie Scholl, die Widerstand gegen das nationalsozialistische Regime in Deutschland leistete. Kleine bezeichnete dies als "geschmacklos, subtil, geschichtsklitternd und antisemitisch". Der evangelische Stadtsuperintendent Bernhard Seiger kritisierte einen "schleichenden Weg zur Salonfähigkeit des Antisemitismus".

An dem Zusammenschluss sind unter anderem die Synagogen-Gemeinde in Köln, die deutsch-israelische Gesellschaft, die kölnische Gesellschaft für christlich-jüdische Zusammenarbeit sowie katholische und evangelische Kirche beteiligt. Muslimische Vertreter sind laut Aussagen der Veranstalter bislang nicht auf das Bündnis zugekommen. Unterstützt wird der Aufruf von den Parteien Grüne, CDU, FDP, SPD, Linke und Volt.

Recht vor Frankfurter Gericht 

Waters soll am 9. Mai in der Lanxess Arena auftreten. Der Mitbegründer der Band "Pink Floyd" war in der Vergangenheit immer wieder mit antiisraelischen Aktionen in Erscheinung getreten. Christliche und jüdische Gruppen in Köln fordern daher schon seit Längerem eine Absage des Konzerts. Der Veranstalter hält jedoch an dem Auftritt fest, da keine strafrechtlich relevanten Tatbestände wie Volksverhetzung vorlägen.

Auch in Frankfurt hatte es eine breite Debatte um ein geplantes Konzert des Musikers am 28. Mai gegeben. Gegen eine Absage des dortigen Auftritts durch den Veranstalter hatte Waters Klage eingereicht – und Recht bekommen. (KNA, 4.5.23)