Kirchensteuer

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In Deutschland ist die Kirchensteuer eine gesetzlich festgelegte Abgabe der Kirchenmitglieder an ihre Religionsgemeinschaft. In der Regel beträgt sie neun Prozent der Lohn- oder Einkommensteuer, in Baden-Württemberg und Bayern acht Prozent. Sie wird auch auf Kapitalerträge erhoben. Rentner und Pensionäre zahlen Kirchensteuer nur, wenn sie Einkommensteuer zahlen.

Der Beitrag wird über das staatliche Finanzamt eingezogen und an die Kirchen weitergegeben. Der Staat erhält dafür etwa drei Prozent des Steueraufkommens. Die Kirchen finanzieren aus den Einnahmen vor allem die laufenden Kosten für ihr Personal in Seelsorge, Schulen und sozialen Einrichtungen.

Letztlich zahlt lediglich knapp die Hälfte der rund 44 Millionen Katholiken und Protestanten Kirchensteuer. Kinder und Jugendliche ohne eigenes Einkommen, Menschen mit geringer Rente und Arbeitslose zahlen keine Lohn- und Einkommensteuer und daher auch keine Kirchensteuer.

Im Jahr 2019 erhielt die katholische Kirche in Deutschland 6,76 Milliarden Euro Kirchensteuer und die evangelische Kirche 5,95 Milliarden. Im Vergleich zu 2018 (12,4 Milliarden Euro) stieg die Summe damit um rund 2,4 Prozent und erreichte mit rund 12,7 Milliarden Euro ein Rekordhoch.

Mittel- und langfristig rechnen Fachleute mit einem deutlichen Rückgang. Auch für das Jahr 2020 erwarten beide Kirchen starke Einbrüche wegen der durch die Corona-Pandemie verursachten Wirtschaftskrise. (kna/31.03.2021)

Die Kirchensteuer ist dem Verständnis nach ein Mitgliedsbeitrag. Sie wurde 1919 in der heutigen Form eingeführt und soll die finanzielle Unabhängigkeit der Kirche vom Staat sichern. (epd/Stand 12.12.2019)