Kirchenfinanzierung in Frankreich

Ein Ausflugsboot fährt über die Seine an der Kathedrale Notre-Dame in Paris vorbei / © Corinne Simon (KNA)
Ein Ausflugsboot fährt über die Seine an der Kathedrale Notre-Dame in Paris vorbei / © Corinne Simon ( KNA )

Seit der strikten Trennung von Staat und Kirche 1905 erhält die Kirche im katholisch geprägten Frankreich keinerlei staatliche Zuschüsse mehr; sie ist allein auf die Spenden von Gläubigen angewiesen. Priester und Bischöfe bekommen monatlich rund 950 Euro, von denen teils noch Unterkunft und/oder Verpflegung zu bestreiten sind.

Einkünfte an Kernaufgaben gebunden 

Die Einkünfte der Diözesen sind gemäß dem Gesetz von 1905 an die Finanzierung der kirchlichen Kernaufgaben gebunden: Gottesdienst, Seelsorge, Caritas etc. Die Diözesen sind aufgefordert, Rücklagen zu bilden, die ungefähr einem Ausgabenjahr entsprechen. Dennoch ist deren Finanzlage höchst uneinheitlich. 

Die Baulast für historische, vor 1905 errichtete Kirchengebäude liegt beim Staat, der im Zuge der Französischen Revolution allen Besitz der Kirche enteignete. Allerdings kommen die Kommunen und anderen staatlichen Instanzen ihrer Verpflichtung zur Instandhaltung von kirchlichen Gebäuden oft nicht auf allen Ebenen nach. Ein Grund dafür sind finanzielle Schwierigkeiten, vor allem in ländlichen Regionen, sowie Bevölkerungsschwund.

Die wenigstens sind denkmalgeschützt

Der Staat stellt die historischen Kirchengebäude, auch Kathedralen, den Gemeinden und Bischöfen kostenlos zur Verfügung. Derzeit sind von rund 50.000 religiösen Gebäuden in Frankreich, die dem Gottesdienst dienen – darunter 42.000 katholische – nur gut 10.000 denkmalgeschützt. Konservatorisch eher wenig im Blick ist die Masse der Bauten aus dem 19. und 20. Jahrhundert.

In den Departements Elsass und Mosel – im Stichjahr 1905 als "Reichsland Elsaß-Lothringen" bei Deutschland – besitzt das unter Napoleon I. abgeschlossene Konkordat von 1801 auch nach der Wiederangliederung an Frankreich 1918 weiter Geltung. Die Bistümer sind dort also nicht für den Unterhalt der nach 1905 errichteten Gotteshäuser zuständig. Zudem bezahlt der Staat die Pfarrergehälter. (KNA/17.09.2023)