Karfreitag

Wann in welchem Bundesland ein Tanzverbot gilt

In Deutschland herrscht am Karfreitag Tanzverbot / © Franziska Kraufmann (dpa)
In Deutschland herrscht am Karfreitag Tanzverbot / © Franziska Kraufmann ( dpa )

An Karfreitag erinnern die Christen an das Leiden und Sterben Jesu am Kreuz. Er ist einer der sogenannten stillen Tage, an dem Sport- und andere öffentliche Veranstaltungen und auch die öffentliche Aufführung einzelner Filme wie etwa "Das Leben des Brian" verboten sind. Außerdem herrscht weiterhin in allen 16 Bundesländern ein Tanzverbot, auch wenn dies inzwischen von vielen als nicht mehr zeitgemäß kritisiert wird. Das Tanzverbot in unterschiedlicher Länge - am längsten in Rheinland-Pfalz (Gründonnerstag, 4 Uhr, bis Ostersonntag, 16 Uhr), am kürzesten in Bremen (Karfreitag 6 bis 21 Uhr).

Zu diesen Zeiten gilt an den Kar- und Ostertagen in den 16 Bundesländern ein Tanzverbot:

  • Baden-Württemberg: Gründonnerstag 18.00 Uhr bis Karsamstag 20.00 Uhr - 50 Stunden
  • Bayern: Gründonnerstag 2.00 Uhr bis Karsamstag 24.00 Uhr - 70 Stunden
  • Berlin: Karfreitag 4.00 Uhr bis 21.00 Uhr - 17 Stunden
  • Brandenburg: Karfreitag 0.00 Uhr bis Karsamstag 4.00 Uhr - 28 Stunden
  • Bremen: Karfreitag 6.00 Uhr bis 21.00 Uhr - 15 Stunden
  • Hamburg: Karfreitag 5.00 Uhr bis 24.00 Uhr - 19 Stunden
  • Hessen: Gründonnerstag 4.00 Uhr bis Karsamstag 24.00 Uhr - 68 Stunden
  • Mecklenburg-Vorpommern: Karfreitag 0.00 Uhr bis Karsamstag 18.00 Uhr - 42 Stunden
  • Niedersachsen: Gründonnerstag 5.00 Uhr bis Karsamstag 24.00 Uhr - 67 Stunden
  • Nordrhein-Westfalen: Gründonnerstag 18.00 Uhr bis Karsamstag 6.00 Uhr - 36 Stunden
  • Rheinland-Pfalz: Gründonnerstag 4.00 Uhr bis Ostersonntag 16.00 Uhr - 84 Stunden
  • Saarland: Gründonnerstag 4.00 Uhr bis Karsamstag 24.00 Uhr - 68 Stunden
  • Sachsen: Karfreitag 0.00 Uhr bis 24.00 Uhr - 24 Stunden
  • Sachsen-Anhalt: Karfreitag 0.00 Uhr bis 24.00 Uhr - 24 Stunden
  • Schleswig-Holstein: Karfreitag 2.00 Uhr bis Karsamstag 2.00 Uhr - 24 Stunden
  • Thüringen: Karfreitag 0.00 Uhr bis 24.00 Uhr - 24 Stunden

(KNA/15.04.2025)