Kanoniker

Kodex des kanonischen Rechtes / © Julia Steinbrecht (KNA)
Kodex des kanonischen Rechtes / © Julia Steinbrecht ( KNA )

Kanoniker sind Weltgeistliche, die nach einer bestimmten Regel zusammenleben, also ein gemeinsames Leben gemäß kirchlichen Vorschriften (lat. "canones") führen. Im Unterschied zu Mönchen dürfen sie Privateigentum und eigene Wohnungen besitzen.

Das gemeinsame Leben von Weltpriestern begegnet schon in frühkirchlicher Zeit. Wichtigster Förderer war wohl der heilige Augustinus (354-430), der als Bischof von Hippo Regius in Nordafrika das gemeinsame Leben mit seinen Klerikern nach einer Regel (Augustinus-Regel) pflegte.

Weil es in den folgenden Jahrhunderten zu Vermischungen der Lebensformen von Mönchen und Kanonikern kam, sollte eine klare Abgrenzung zwischen den beiden Ordnungen gezogen und für die Kanoniker eine spezielle Regel geschaffen werden. Dies gelang Bischof Chrodegang von Metz mit seiner 755 verfassten "Regula canonicorum". Sie wurde zum Muster für künftige kanonikale Lebensordnungen.

Diese erste der Chorherren- oder Kanonikerregeln schlug sich nieder in der Aachener Regel von 816. Innerhalb des Kanonikerstandes kam es im 11./12. Jahrhundert zur entscheidenden Reform, die eng mit der Gregorianischen Reform verknüpft ist und auch die Chorfrauen umfasste.

Seit dem 11. Jahrhundert betrachtete man die Lebensweise der Chor- oder Kapitelsherren, die Privateigentum und eigene Wohnungen besaßen, als mit dem Ideal der radikalen Nachfolge Christi unvereinbar. Viele Kapitel nahmen, begeistert vom neu erwachten Armutsideal, seit Anfang des 12. Jahrhunderts die in verschiedenen Überlieferungen bekannte Regel des heiligen Augustinus an. Viele Gemeinschaften von Chorherren und -frauen legten jetzt Gelübde ab.

So kam es zu einer "Regulierung" vieler Stifte von Chorherren und -frauen; deren Mitglieder wurden nun "regulierte Chorherren" und "Chorfrauen", "Regularkanoniker" und "-kanonissen" genannt. Je nachdem, ob die mildere oder strengere Fassung der Augustinus-Regel zur Grundlage gemacht wurde, handelte es sich um Augustiner-Chorherren oder um Prämonstratenser, nach ihrem Gründer Norbert von Xanten auch "Norbertiner" genannt.

Chorherren und Kanoniker, die sich nicht der Reform anschlossen, werden Säkularchorherren oder -kanoniker genannt und sind bis heute kollegial-kanonisch zusammenlebende Weltpriester, vor allem in Domkapiteln und Kollegiatstiften. Kennzeichnend bleibt die Verpflichtung zu regelmäßigen gemeinsamen Gottesdiensten (Chordienst, Konventamt). (KNA / 17.11.2020)