Israels Nationalitätengesetz

Israelische Fahne / © Dan Josephson (shutterstock)

Mit 62 gegen 56 Stimmen hat Israels Parlament am 19. Juli das Nationalitätengesetz verabschiedet. Darin wird Israel als "nationale Heimstätte des jüdischen Volks" definiert. Allein in Israel, heißt es im Gesetz, könne das jüdische Volk als einziges "sein natürliches, kulturelles, religiöses und historisches Recht auf Selbstbestimmung erfüllen". Festgelegt werden in dem Gesetz die Staatssymbole: die blau-weiße Flagge mit dem zentralen Davidstern, der siebenarmige Leuchter, die Nationalhymne. "Jerusalem, vollständig und vereint, ist die Hauptstadt Israels", heißt es. Nationalsprache ist Hebräisch, der offizielle Kalender ist der hebräische, dem auch die staatlichen Feier- und Ruhetage folgen.

Diskriminiert fühlen sich nichtjüdische Minderheiten in Israel - immerhin 20 Prozent der Bevölkerung - auch ohne die Klausel, spricht doch das Gesetz ausschließlich vom jüdischen Volk: Diesem soll die Einwanderung nach Israel offenstehen, für seine Sicherheit soll der Staat einstehen, die Verbindung zur jüdischen Diaspora soll er pflegen und ihr "kulturelles, historisches und religiöses Erbe erhalten". Die Kritik an dem Gesetz hält an. Die erste Klage beim Obersten Gericht ist eingereicht. (KNA, 25.07.2018).