Intersexualität

Intersexualität: Politik muss Urteil des Bundesverfassungsgerichts umsetzen / © Jan Woitas (KNA)
Intersexualität: Politik muss Urteil des Bundesverfassungsgerichts umsetzen / © Jan Woitas ( KNA )

Intersexuelle Menschen können nicht eindeutig einem Geschlecht zugeordnet werden. Ihre Chromosomen, Hormone, Keimdrüsen und Genitalien weisen sowohl männliche als auch weibliche Elemente auf. Der medizinische Fachbegriff lautet "Disorders of sex development" (Störungen der Geschlechtsentwicklung, DSD). Es gibt viele Varianten. So haben Menschen mit kompletter Androgeninsensitivität (CAIS) einen XY-Chromosomensatz und bilden im Embryonalstadium Hoden aus.

Die körpereigenen Rezeptoren reagieren aber nicht auf die ausgeschütteten Androgene, weshalb sich der Körper äußerlich weiblich entwickelt. Beim Androgenitalen Syndrom (AGS) dagegen werden bei Embryos mit weiblichem XX-Chromosomensatz wegen einer Fehlfunktion der Nebennierenrinde zu viele Androgene ausgeschüttet. Betroffene kommen oft mit vergrößerter Klitoris zur Welt. Lange versuchten Ärzte, intersexuelle Kinder nach den medizinischen Möglichkeiten einem Geschlecht zuzuordnen - meist dem weiblichen, weil dies operativ leichter herzustellen schien. Selbsthilfeverbände wie der Verein "Intersexuelle Menschen" verurteilen diese Eingriffe heute als Menschenrechtsverletzung.

Mittlerweile empfehlen neue Leitlinien, beispielsweise von der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften, größte Zurückhaltung bei der Behandlung und eine Einbeziehung der Kinder. Seit 2013 kann bei Kindern mit uneindeutigem Geschlecht die Angabe im Geburtenregister offengelassen werden. (epd/Stand 08.11.2017)