Internationaler Strafgerichtshof

Internationaler Strafgerichtshof in Den Haag (dpa)
Internationaler Strafgerichtshof in Den Haag / ( dpa )

Der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) ist ein ständiges internationales Strafgericht mit Sitz in Den Haag (Niederlande). Seine juristische Grundlage ist das multilaterale Römische Statut des Internationalen Strafgerichtshofs vom 17. Juli 1998. Er nahm seine Tätigkeit am 1. Juli 2002 auf.

Seine Zuständigkeit umfasst Kernverbrechen des Völkerstrafrechts, nämlich Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen, soweit sie nach seiner Gründung begangen wurden. Das Verbrechen der Aggression, der Angriffskrieg, wurde durch die Änderungen des Römischen Statuts vom 11. Juni 2010 zwar definiert, aber die dafür notwendige Mehrheit der Vertragsstaaten kam bisher nicht zustande. Nur Staatsangehörige von Vertragsstaaten unterliegen seiner Gerichtsbarkeit. Gegenüber der nationalen Gerichtsbarkeit ist seine Kompetenz zur Rechtsprechung nachrangig; er kann einen Fall nur an sich ziehen, wenn eine nationale Strafverfolgung nicht möglich oder staatlich nicht gewollt ist.

Der IStGH ist eine Internationale Organisation im völkerrechtlichen Sinn, aber kein Teil der Vereinten Nationen. Darin unterscheidet er sich von dem umgangssprachlich als "UN-Kriegsverbrechertribunal" bezeichneten Internationalen Strafgericht für das ehemalige Jugoslawien (ICTY) und dem Internationalen Strafgericht für Ruanda (ICTR). Deren Zuständigkeit betraf nur bestimmte Konflikte, der IStGH dagegen unterliegt keiner derartigen Beschränkung.

Präsidentin ist seit dem 11. März 2015 die argentinische Richterin Silvia Fernández de Gurmendi. Erste Vizepräsidentin ist Joyce Aluoch aus Kenia, Zweite Vizepräsidentin die Japanerin Kuniko Ozaki.[3] Chefanklägerin ist seit dem 15. Juni 2012 die gambische Juristin Fatou Bom Bensouda.

Der IStGH wird von allen Staaten der Europäischen Union unterstützt. Politische Schwergewichte wie China, Indien, USA, Russland, Türkei und Israel haben das Römische Statut entweder gar nicht unterzeichnet, das Abkommen nach der Unterzeichnung nicht ratifiziert oder ihre Unterschrift zurückgezogen. (wikipedia/Stand 01.07.2017)