Immaterielles Kulturerbe der Unesco

UNESCO Hauptquartier in Paris / © Pompidu (shutterstock)
UNESCO Hauptquartier in Paris / © Pompidu ( shutterstock )

Weltweit fördert die Weltkulturorganisation Unesco seit 2003 den Erhalt von Alltagskulturen und -traditionen. Die dazu formulierte "Konvention zur Erhaltung des Immateriellen Kulturerbes" haben 180 Staaten unterzeichnet, 2013 auch Deutschland. Die Liste des Immateriellen Kulturerbes ist unabhängig von der Weltkulturerbeliste mit schützenswerten Natur- und Kulturstätten.

Das Verfahren für die Aufnahme ist mehrstufig: Zunächst muss es eine Tradition in das von den einzelnen Staaten geführte, nationale Verzeichnis schaffen. In Deutschland beginnt dieses Verfahren mit der Nominierung auf der Ebene eines Bundeslands. Ein unabhängiges Expertenkomitee empfiehlt dann eine Aufnahme in die bundesweite Liste, die von der Kultusministerkonferenz (KMK) und der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) bestätigt sowie anschließend von der Deutschen Unesco-Kommission veröffentlicht wird.

Im nächsten Schritt können Vorschläge für die weltweite Unesco-Liste eingereicht werden. Über diese Anträge entscheidet die Unesco bei der jährlichen Tagung des "Zwischenstaatlichen Ausschusses für die Erhaltung des Immateriellen Kulturerbes".

Formen und Träger des Immateriellen Kulturerbes stehen beispielhaft für Kreativität, Innovationsgeist und Wissen der Gesellschaft. Ziel der Liste ist es demnach, gelebte Traditionen zu erhalten und weiterzuentwickeln. (kna/25.11.2022)