Hintergrund: Erster schriftlicher Menschenrechts-Ruf

Originaldruck der "Zwölf Artikel" aus Memmingen aus dem Jahr 1525 / © Christopher Beschnitt (KNA)
Originaldruck der "Zwölf Artikel" aus Memmingen aus dem Jahr 1525 / © Christopher Beschnitt ( KNA )

Nach der Versammlung der Bauern vom März 1525 kam es zu Verhandlungen zwischen ihnen und dem Schwäbischen Bund, einem Landfriedensbündnis von Fürsten, Klöstern und Städten, wie Engelhard ergänzte. "Der Bund entschied sich zu einer Militäraktion, nachdem es zu einigen gewalttätigen Aktionen von Bauern, etwa Klostereinbrüchen und Brandstiftungen an Burgen, gekommen war. Dann brachen im April 1525 besonders in Schwaben bürgerkriegsähnliche Zustände aus - der sogenannte Bauernkrieg -, die bis zum Juli andauerten. Am Ende gab es viele Zehntausend Tote, vor allem Bauern. Dennoch hätten die "Zwölf Artikel" Folgen gehabt, so der Archivar. Das Fürststift Kempten habe sich etwa mit seinen Untertanen Monate später auf den Memminger Vertrag geeinigt, in dem eine fixe Steuerlast festgeschrieben worden sei. "Doch erst 1808 wurde die Leibeigenschaft in Bayern - eine Hauptforderung der 'Zwölf Artikel' - aufgehoben." Engelhard fügte an, die "Zwölf Artikel" seien bis heute aktuell: "Noch immer leiden auf der Welt Menschen unter Ausbeutung und mangelnder Teilhabe." (KNA/28.2.2020)