Hamburger Islamverträge

In Staatsverträgen hat Hamburg islamischen Religionsgemeinschaften Rechte eingeräumt / © ka pong26 (shutterstock)
In Staatsverträgen hat Hamburg islamischen Religionsgemeinschaften Rechte eingeräumt / © ka pong26 ( shutterstock )

Hamburg hat 2012 als erstes Bundesland zwei Staatsverträge mit islamischen und alevitischen Religionsgemeinschaften geschlossen. Vertragspartner sind zum einen die Türkisch-Islamische Union der Anstalt für Religion (Ditib), der Rat der Islamischen Gemeinschaften in Hamburg (Schura) und der Verband der islamischen Kulturzentren (VIKZ) und zum anderen die Alevitische Gemeinde Deutschland.

Die Verträge räumen den Religionsgemeinschaften bestimmte Rechte ein, zum Beispiel zum Bau von Gotteshäusern, zur Erteilung von Religionsunterricht und zu Bestattungen nach traditionellem Ritus. Im Gegenzug bekennen sich die Gemeinschaften ausdrücklich zum Grundgesetz und übernehmen Integrationsaufgaben. Beide Abkommen sehen vor, dass nach zehn Jahren Gespräche über notwendige Änderungen und Ergänzungen geführt werden.

Insbesondere an der Zusammenarbeit mit der Schura hatte es zuletzt immer wieder Kritik gegeben, weil zu ihren Mitgliedern das Islamische Zentrum Hamburg (IZH) zählt. Es wird vom Landesamt für Verfassungsschutz als Außenposten des iranischen Mullah-Regimes in Europa gesehen und steht seit Jahrzehnten unter Beobachtung. Das IZH hat gegen die Vorwürfe des Verfassungsschutzes vor dem Verwaltungsgericht Hamburg geklagt.

(Quelle: kna, 22.08.2022)