Geschichte des Allgemeinen Cäcilienverbands für Deutschland

Sängerinnen und Sänger des Kammerchores Chemnitz, des Landesjugendchores Sachsen und der Singgemeinschaft Großenhain treten zum Abschluss des Deutschen Chorfests auf dem Markt in Leipzig auf. / © Hendrik Schmidt (dpa)
Sängerinnen und Sänger des Kammerchores Chemnitz, des Landesjugendchores Sachsen und der Singgemeinschaft Großenhain treten zum Abschluss des Deutschen Chorfests auf dem Markt in Leipzig auf. / © Hendrik Schmidt ( dpa )

Die von der humanistischen Geistesströmung des vorigen Jahrhunderts ausgelöste allgemeine Rückbesinnung auf die Antike und auf älteres Kulturgut überhaupt erfasste schon früh die katholische Kirche, insbesondere deren Liturgie und Kirchenmusik.

Man braucht nur auf das Wirken des Bischofs Johann Michael Sailer von Regensburg (gest. 1832), des Münchner Kirchenmusikers Caspar Ett (gest. 1847) sowie des Musikforschers Kanonikus Karl Proske, Regensburg (gest. 1861), hinzuweisen, um die Richtung der liturgisch-kirchenmusikalischen Bestrebungen dieser Zeit zu kennzeichnen: die Liturgie sollte von Entstellungen, von Verfremdungen befreit und zu ihrer ursprünglichen Schönheit zurückgeführt werden.

Entwicklung in unmittelbarem Zusammenhang mit den Zielen des ACV

In musikalischer Hinsicht betrafen diese Restaurationsbestrebungen vor allem die Wiedereinführung des zu dieser Zeit fast völlig vernachlässigten Gregorianischen Chorals, des ursprünglichen liturgischen Gesanges, und die Neuorientierung des vielerorts in klassisch-epigonale, minderwertige Praktiken abgesunkenen Chormusik am A-capella-Stil des 16. Jahrhunderts, den schon das Konzil von Trient als Vorbild für die mehrstimmige kirchliche Vokalmusik bezeichnet hatte.

Weil diese Entwicklung in unmittelbarem Zusammenhang mit den Zielen des ACV steht und darüber hinaus den Ausgangspunkt der Liturgiereform unserer Tage bildet, musste sie hier erwähnt werden.

1868: Gründung des "Allgemeinen Deutschen Cäcilien-Vereins"

Als der Proske-Schüler und Chorallehrer am Regensburger Priesterseminar, Franz Xaver Witt (1834-1888), mit den genannten Reformideen bekannt geworden war, trat er zunächst in seiner Zeitschrift "Fliegende Blätter für katholische Kirchenmusik" (begründet 1866) energisch für sie ein und glaubte schließlich, ihnen durch die Gründung eines Vereins besser Nachdruck verleihen zu können.

Auf seine Initiative hin erfolgte 1868 die Gründung des "Allgemeinen Deutschen Cäcilien-Vereins" und der Kirchenmusikzeitschrift "Musica sacra" als Fachorgan für die katholische Kirchenmusik.

Die Patronin der Kirchenmusik "Cäcilia" wurde auch in der Namensgebung des ACV einbezogen, wie dies im 19. Jahrhundert beim Aufblühen des Vereins- und Verbandslebens bei Verbindungen von Musikern und Sängern der Kirchenmusik gebräuchlich war.

Deutsche Bischöfe baten Papst um Approbation

Aus Anlass des I. Vatikanischen Konzils trugen im Jahre 1870 nicht weniger als 29 Bischöfe aus deutschsprachigen Ländern, an ihrer Spitze die Kardinäle von Wien und Prag, dem Heiligen Vater Pius IX. die Bitte vor, dem Verein die päpstliche Approbation zu erteilen, damit "durch eine solche Gunstbezeugung von seiten des Heiligen Stuhles beigetragen wird, den guten kirchlichen Geist . . . zu erhalten und jene Missbräuche und Unzukömmlichkeiten, welche während der letzten Jahrhunderte sich nur allzusehr in die Kirchenmusik eingeschlichen und gegen welche Ew. Heiligkeit wiederholt die Stimme erhoben haben, ihr Ende finden".

Der Papst entsprach dieser Bitte: in dem Gründungsbreve "Multum ad movendos animos" vom 16. Dezember 1870 ist nicht nur der Name des Verbandes festgelegt, "Associatio sub titulo Sanctae Caeciliae pro universis Germanicae linguis Terris", "Allgemeiner Cäcilien-Verband für die Länder der deutschen Sprache", sondern auch seine internationale Zusammensetzung sowie seine juristische Stellung: er ist eine Organisation des Päpstlichen Rechts, die dem Hl. Stuhl direkt unterstellt ist.

ACV verlor nach zweitem Vatikanum "römisch-internationalen" Status

Nach dem Zweiten Vatikanischen Konzil (1962-1965) setzte eine Entwicklung ein, die letztlich dazu führte, dass der Allgemeine Cäcilien-Verband (ACV) für die Länder der deutschen Sprache seinen juristischen, "römisch-internationalen" Status verlor.

Der ACV wurde in drei selbständige Landesverbände (Deutschland, Österreich, Schweiz) geteilt, die allerdings in der "Ständigen Konferenz der Allgemeinen Cäcilienverbände der Länder deutscher Sprache" weiter zusammenarbeiten. Der "Allgemeine Cäcilien-Verband für Deutschland" ist gemäß Can. 298 § 1 CIC ein privater kirchlicher Verein und tätig im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz. Er hat seinen Sitz in Regensburg.

Reformideen Witts fanden Eingang in "Inter pastoralis officii"

Neben der strukturellen Änderung gab es auch inhaltliche Konsequenzen, deren Umsetzung allerdings auf gesicherter Grundlage erfolgen konnte. Franz Xaver Witt‘s (im ACV und besonders in Regensburg erfolgreich erprobten) Reformideen hatten Eingang in das im Jahr 1903 veröffentlichte Motu proprio "Inter pastoralis officii" Papst Pius X. und damit Bestätigung von höchster Stelle gefunden.

Wesentliche Inhalte übernahm das Zweite Vatikanische Konzil in seiner Liturgiekonstitution, was Übereinstimmung in der grundsätzlichen Zielsetzung der cäcilianischen Kirchenmusikreform und der konziliaren Liturgiereform anzeigt, nämlich die Kirchenmusik (wieder) als einen wesentlichen Bestandteil der Liturgie zu verstehen.

Öffnung der Liturgie brachte neue Aufgaben für ACV mit sich

Dass z. B. die Öffnung der Liturgie für die Muttersprache zur Intensivierung der aktiven Teilnahme am gottesdienstlichen Geschehen neue und wichtige Aufgaben im kirchenmusikalischen Bereich mit sich brachte, ist offensichtlich und der ACV hat sich ihrer angenommen.

In seiner Zielsetzung und Aufgabenstellung kann der ACV also nach wie vor das Motto seines Gründers F. X. Witt gelten lassen: "Wir wollen nichts anderes als die praktische Durchführung dessen befördern, was die Kirche über die Musik angeordnet hat".

ACV setzt sich für Belange der katholischen Kirchenmusik ein

Der ACV setzt sich ein für die Belange der katholischen Kirchenmusik in Deutschland im Sinn des kirchenmusikalischen Apostolates.

Maßgebend für die Arbeit sind die geltenden kirchlichen Erlasse, insbesondere die Liturgiekonstitution „Sacrosanctum concilium„ des Zweiten Vatikanischen Konzils und nachkonziliarer Instruktionen sowie entsprechender Regelungen für die deutschsprachigen Länder und/oder Diözesen. (Quelle: ACV Deutschland/22.06.2023)