Freispruch im Kirchenasyl-Fall gibt mehr Rechtssicherheit

Kirchenasyl-Verfahren gegen Benediktiner-Mönch, Bruder Abraham Sauer, in Bamberg war wegweisend / © Anestis Aslanidis (epd)
Kirchenasyl-Verfahren gegen Benediktiner-Mönch, Bruder Abraham Sauer, in Bamberg war wegweisend / © Anestis Aslanidis ( epd )

Durch ein Urteil des Würzburger Landgerichts sieht die Ordensoberin Katharina Ganz künftig mehr Rechtssicherheit für Klöster und Kirchengemeinden aller christlichen Konfessionen gewährleistet. Der Freispruch ihrer Mitschwester Juliana Seelmann von den Oberzeller Franziskanerinnen in einem Kirchensyl-Fall sei ein positives Signal, sagte Ganz am Freitag in Zell am Main.

Es müsse auch künftig möglich sein, aus Glaubens- und Gewissensgründen Menschen in äußerster Notlage vorübergehend aufzunehmen, so die Oberin. Sie sollten die Chance auf ein rechtsstaatliches Verfahren haben. Vor allem, wenn ihnen bei der Rückführung schwere Menschenrechtsverletzungen drohten oder sie nach ihrer Einreise in Europa bereits massive Gewalt erfahren hätten.

Weil Seelmann zwei Frauen aus Nigeria Kirchenasyl gewährt hatte, war sie im Sommer 2021 vom Amtsgericht Würzburg wegen Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt im Zusammenhang mit Kirchenasyl verurteilt worden. Die beiden Frauen wurden laut Mitteilung über Menschenhändler zunächst in Libyen und später in Italien zur Prostitution gezwungen.

In einem Berufungsverfahren wurde Seelmann am Donnerstag vom Landgericht Würzburg freigesprochen.

Wegweisend war laut Richterin ein Urteil des Bayerischen Obersten Landesgerichts (BayOLG) von Februar. Die Richter bestätigten damals einen Freispruch gegen einen Münsterschwarzacher Benediktiner, der gleichfalls Kirchenasyl gewährt hatte. Dieser Sachverhalt sei auf den Fall der Ordensfrau übertragbar. Das Verfahren war das Erste nach dem letztinstanzlichen Urteil des BayOLG. (kna/15.07.2022).