Familienpflegezeit

Familie im Zentrum / © REDPIXEL.PL (shutterstock)

Die seit 2012 geltende Familienpflegezeit für Arbeitnehmer, die sich vorübergehend um hilfebedürftige Angehörige kümmern, findet offenbar bislang wenig Zuspruch. In diesem Jahr haben bislang offenbar nur 71 Personen beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) in Köln einen für die Pflegeauszeit notwendigen Versicherungsantrag gestellt. Ein Sprecher des Bundesfamilienministeriums betonte, dass es derzeit "noch keine belastbaren Zahlen und Statistiken über die Inanspruchnahme der Familienpflegezeit" gebe, da keine Meldepflicht bestehe.

Mit der sogenannten Familienpflegezeit können Arbeitnehmer ihre Arbeitszeit für maximal zwei Jahre bis auf 15 Stunden pro Woche reduzieren - sofern der Arbeitgeber zustimmt. Um die Gehaltseinbußen abzufedern, ist eine Lohnaufstockung vorgesehen. Wer zum Beispiel befristet von einer Vollzeit- auf eine Halbzeitstelle wechselt, erhält 75 Prozent des letzten Bruttoeinkommens. Nach der Rückkehr in den Vollzeitjob muss der gezahlte Vorschuss aber wieder abgearbeitet werden.

Von den 2,5 Millionen Pflegebedürftigen in Deutschland würden rund zwei Drittel ausschließlich durch Angehörige versorgt und jeder Dritte unter Zuhilfenahme von Pflegediensten. Mit dem Angebot der Familienpflegezeit entspreche das Bundesfamilienministerium dem Wunsch von Pflegebedürftigen so lange wie möglich zu Hause zu bleiben und dem Wunsch vieler Pflegender, für Ihre pflegebedürftigen Angehörigen da zu sein, erläuterte der Ministeriumssprecher.

(epd)