Evangelische Kirche fordert das Eintreten für Menschenrechte in Katar

Das Logo der Fußballweltmeisterschaft 2022 in Katar / © Nick Potts (dpa)
Das Logo der Fußballweltmeisterschaft 2022 in Katar / © Nick Potts ( dpa )

Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) appelliert an den Deutschen Fußballbund (DFB), bei der bevorstehenden Fußball-Weltmeisterschaft in Katar klar für Menschenrechte einzutreten. Die WM finde in einem Land statt, in dem Menschenrechtler seit Jahren auf die Lage von Arbeitsmigranten, eingeschränkte Rechte von Frauen, fehlenden Schutz von sexuellen Minderheiten und mangelnde Meinungs-, Religions- und Pressefreiheit hinwiesen, heißt es in einem am 28. Oktober veröffentlichten Schreiben von EKD-Präses Annette Kurschus und dem EKD-Sportbeauftragten Thorsten Latzel an DFB-Präsident Bernd Neuendorf.

Mit Blick auf eine Katar-Reise Neuendorfs mit Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) kommende Woche fordern Kurschus und Latzel den DFB-Präsidenten auf, sich ein eigenes Bild von der Lage zu verschaffen. "Helfen Sie, die unselige Instrumentalisierung des Fußballs (...) zu beenden", heißt es. Eine Vergabepraxis wie 2010 dürfe sich nicht wiederholen. Elementare Menschenrechte dürften keine bloße PR-Aktion sein. "Gott hört die Schreie der Unterdrückten und Ausgebeuteten", so die EKD-Ratsvorsitzende und der Sportbeauftragte.

Kritik äußern beide auch am Zeitpunkt der Weltmeisterschaft: "Eigens für diesen klimatisch ungeeigneten Austragungsort ist die WM in den späten Herbst verlegt worden, in die Zeit des christlichen Advent wie des jüdischen Chanukka. (...) Die Gleichzeitigkeit von Advent und WM wird zahlreiche Menschen in Konflikte bringen, in innere und familiäre", heißt es in dem Schreiben.

Mit Blick auf die Fußball-Europameisterschaft 2024 in Deutschland unterstreichen Kurschus und Latzel die Hoffnung, "dass der Fußball als Ausdruck einer offenen, demokratischen Gesellschaft wieder zu einer echten Form der Völker-Verständigung werden und zugleich zu seinen eigentlichen sportlichen Wurzeln jenseits einer kommerziellen Vereinnahmung zurückfinden kann".

(Quelle: kna, 28.10.2022)