Europawahl

Vor der Europawahl / © Boris Roessler (dpa)
Vor der Europawahl / © Boris Roessler ( dpa )

Alle 5 Jahre wählen die Bürger und Bürgerinnen der Europäischen Union (EU) ein neues Europäisches Parlament. Alle, die wählen gehen, entscheiden mit, wer die Bürger und Bürgerinnen im Europäischen Parlament vertritt. Gewählt wird in allen Staaten der EU.

In allen EU-Staaten gilt: Die Europawahlen sind allgemein, frei, geheim und direkt. Doch es gibt auch Unterschiede zwischen den EU-Staaten bei den Europawahlen. Die Staaten dürfen zum Beispiel selber entscheiden, wie alt ein Kandidat oder eine Kandidatin sein muss. Sie dürfen entscheiden, an welchem Wochentag die Wahl stattfindet. 

In Deutschland ist die Wahl an einem Sonntag. In Irland ist die Wahl an einem Freitag. Darum dauert die Europawahl mehrere Tage.
Erst am Ende der Woche, steht das Ergebnis fest. Jeder Staat sendet eine bestimmte Anzahl von Abgeordneten in das Europäische Parlament. Staaten mit mehr Einwohnern senden mehr Abgeordnete. Staaten mit weniger Einwohnern senden weniger Abgeordnete.

Wähler und Wählerinnen bestimmen, wie viele Abgeordnete aus welchen Parteien kommen. Die Parteien mit den meisten Stimmen in ihrem Staat, senden die meisten Abgeordneten. Parteien mit weniger stimmen senden weniger Abgeordnete. Die Abgeordneten schließen sich im Europäischen Parlament zu Gruppen zusammen. Diese Gruppen nennt man Fraktionen.

In den Fraktionen im Europäischen Parlament sind Abgeordnete von unterschiedlichen Parteien aus mehreren Staaten. Die Abgeordneten der Parteien überlegen, mit welchen anderen Abgeordneten sie gut zusammenarbeiten können. Manche Parteien unterschiedlicher Staaten arbeiten schon lange zusammen.

Das Europäische Parlament möchte, dass Abgeordnete unterschiedlicher Staaten zusammenarbeiten. Die Abgeordneten diskutieren dann mehr darüber, was für die gesamte Europäische Union gut ist. Sie diskutieren weniger über Vorteile für einen einzelnen Staat.

Wenn Abgeordnete aus vielen Staaten zusammenarbeiten, können sie die Probleme der anderen Staaten besser verstehen. Deshalb gibt es auch die Regel, dass zu einer Fraktion im Europäisches Parlament Abgeordnete aus mindestens sieben EU-Staaten gehören müssen. Zusammen versuchen die Abgeordneten einer Fraktion, die Ziele ihrer Parteien im Parlament durchzusetzen. (Quelle: Bundeszentral für politische Bildung)