EU-Lieferkettengesetz

Symbolbild Containerterminal, Lieferketten / © Christian Charisius (dpa)
Symbolbild Containerterminal, Lieferketten / © Christian Charisius ( dpa )

Das Europäische Lieferkettengesetz soll Unternehmen dazu verpflichten, ihre Lieferketten auf mögliche Verstöße gegen die Menschenrechte sowie auf Schädigungen der Umwelt zu überprüfen und dagegen vorzugehen. Auch müssen Konzerne einen Plan verabschieden, um sicherzustellen, dass ihr Geschäftsmodell mit dem Pariser Klimaabkommen vereinbar ist.

In Deutschland gilt bereits seit 2023 ein Lieferkettengesetz. Das EU-Lieferkettengesetz geht aber in Teilen darüber hinaus. Im ursprünglichen Entwurf sollte das EU-Gesetz etwa bereits für Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten und einem weltweiten Umsatz von über 150 Millionen Euro gelten. Das deutsche Lieferkettengesetz gilt erst ab 1.000 Beschäftigten, dann aber unabhängig vom Umsatz. Ein weiterer Unterschied ist, dass Betroffene von Menschenrechtsverletzungen Unternehmen unter bestimmten Voraussetzungen auf Schadenersatz verklagen können sollten.

Der neue Gesetzentwurf, der Mitte März dieses Jahres angenommen wurde, gilt nun für Unternehmen mit mindestens 1.000 Beschäftigten. Die jährliche Umsatzschwelle liegt bei 450 Millionen Euro. Auch die Möglichkeit einer zivilrechtlichen Haftung ist abgeschwächt worden.

Eine politische Einigung auf das EU-Lieferkettengesetz gab es bereits im Dezember. EU-Kommission, EU-Parlament und Mitgliedsstaaten hatten sich im sogenannten Trilog-Verfahren darauf verständigt. Im Regelfall ist die anschließende finale Abstimmung über den Gesetzestext durch die EU-Staaten und das Parlament nur noch Formsache. Wegen des Widerstands der FDP konnte Deutschland dem Gesetz nicht zustimmen. Damit galt lange als unklar, ob es unter den EU-Ländern noch eine ausreichende Mehrheit für das Vorhaben geben wird.

Menschenrechtler und Umweltschützer begrüßen das EU-Lieferkettengesetz. In der Wirtschaft stößt das Vorhaben auf geteiltes Echo. Große Verbände wie der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) oder die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) lehnen das Gesetz ab. Sie sprechen aber nicht für alle Unternehmen. Eine Allianz europäischer Konzerne von Aldi über Ikea bis hin zu Unilever oder Hapag-Lloyd begrüßte das Lieferkettengesetz ausdrücklich. Gerade deutsche Unternehmen könnten von der Einführung profitieren, weil sie sich bereits an das deutsche Lieferkettengesetz halten müssen. Ein EU-Gesetz würde einheitliche Regeln für alle schaffen. (epd/ 28.03.2024)