Elterngeld

Elterngeld vom Staat (dpa)
Elterngeld vom Staat / ( dpa )

Das Elterngeld wurde zum 1. Januar 2007 eingeführt. Ziel der Leistung ist es, jungen Familien einen Schonraum zu gewähren, um füreinander da zu sein und sich intensiv um ihr Baby zu kümmern. Darüber hinaus sollte es dazu beitragen, dass sich mehr berufstätige Frauen und insbesondere Besserverdienende für Kinder entscheiden und dass sich Männer stärker um die Erziehung kümmern. Das Elterngeld gleiche fehlendes Einkommen aus, wenn Eltern ihr Kind nach der Geburt betreuen, heißt es auf der Website des Bundesfamilienministeriums. Jedoch ist es kein kompletter Ersatz, denn das Basiselterngeld beträgt lediglich 65 Prozent (maximal 1.800 Euro) des monatlichen Nettoeinkommens. Eltern können ab der Geburt eines Kindes bis zu 14 Monate Basiselterngeld erhalten. Die Eltern können sich untereinander aufteilen, wer wie lange zu Hause bleiben möchte. Ein Elternteil allein kann die Leistung für mindestens zwei und für höchstens zwölf Monate beziehen. Das Elterngeld wird 14 Monate gezahlt, wenn beide Eltern vom Angebot des Elterngeldes Gebrauch machen (Partnermonate) oder der Elternteil alleinerziehend ist und der Familie für mindestens zwei Monate das Einkommen ganz oder teilweise wegfällt. Auch getrennt lebenden Elternteilen steht das Elterngeld zur Verfügung. Alleinerziehende, die das Elterngeld zum Ausgleich des wegfallenden Erwerbseinkommens beziehen, können aufgrund des fehlenden Partners die vollen 14 Monate Elterngeld in Anspruch nehmen. Arbeiten Mutter oder Vater während des Elterngeldbezugs in Teilzeit, darf die Wochenarbeitszeit 30 Stunden nicht übersteigen. Für Eltern, deren Kind ab dem 1. Juli 2015 geboren wurde, besteht die Möglichkeit, ElterngeldPlus zu beanspruchen. Es steht insbesondere für Eltern zur Verfügung, die während des Elterngeldbezugs in Teilzeit arbeiten möchten. Das ElterngeldPlus berechnet sich wie das Basiselterngeld, beträgt aber maximal die Hälfte des Elterngeldbetrags. Dafür wird es für den doppelten Zeitraum gezahlt. (kna, 26.12.2017)