Dublin-III-Verordnung

Hand eines Asylbewerbers hinter Maschendrahtzaun / © Jens Büttner (dpa)
Hand eines Asylbewerbers hinter Maschendrahtzaun / © Jens Büttner ( dpa )

Die sogenannte Dublin-III-Verordnung wurde am 26. Juni 2013 vom EU-Parlament und Rat beschlossen und trat am 1. Januar 2014 in Kraft. Sie ersetzte die Dublin-II-Verordnung. Sie ist nach Irlands Hauptstadt Dublin benannt. Dort wurde am 15. Juni 1990 das Dubliner Übereinkommen - damals ein völkerrechtlicher Vertrag - von Belgien, Dänemark, Deutschland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Portugal, Spanien und Großbritannien unterzeichnet. Anschließend wurde es weiter entwickelt zur Dublin-Verordnung. Sie gilt mittlerweile in allen EU-Mitgliedstaaten sowie Norwegen, Island und der Schweiz.

Die Verordnung regelt, in welchem EU-Mitgliedstaat ein Schutzsuchender Asyl beantragen kann. Es muss immer der Staat sein, in dem der Antragssteller zum ersten Mal europäischen Boden betritt. Da durch dieses Prinzip in der Vergangenheit besonders die Staaten an der EU-Außengrenze wie Griechenland, Italien und Spanien belastet wurden, soll es nun geändert werden.

Einen ersten Vorschlag machte die EU-Kommission dazu im Mai 2016. Das EU-Parlament verabschiedete diesen Vorschlag, doch die Mitgliedstaaten im Rat fanden keine Einigung.

Nun will EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen einen neuen Versuch starten. Im September soll der sogenannte Pakt für Migration und Asyl mit Reformvorschlägen präsentiert werden. Dafür führte die zuständige Kommissarin Ylva Johansson aus Schweden und der Vizepräsident der EU-Kommission, Margaritis Schinas, im Vorhinein Gespräche mit allen EU-Mitgliedstaaten. Elemente des Paktes seien legale Wege in die EU, Rückführungen sowie eine enge Zusammenarbeit mit Herkunftsstaaten, hieß es. (KNA / 25.08.2020)