Die Sozialwahlen

 © roibu (shutterstock)

Bei der Deutschen Rentenversicherung Bund und den Ersatzkassen bestimmen die Versicherten und Beitragszahler über ihre Belange mit: In den Sozialwahlen entscheiden sie alle sechs Jahre, wer sie in den Sozialparlamenten, den obersten Gremien der Versicherungsträger, vertreten soll. Aus dieser Wahl beziehen die Selbstverwalter die Legitimation für ihre Tätigkeit im Dienste der Versicherten.  

Die erste Sozialwahl fand in der Bundesrepublik 1953 statt, die Wahl für die zwölfte Amtsperiode, die bis 2023 währt, im Jahr 2017. Abgestimmt wurde bislang per Brief und natürlich portofrei. Versicherte erhielten die Wahlunterlagen mit dem roten Brief bequem nach Hause zugestellt. Das wird auch weiterhin so sein.

(Quelle: Soziale Selbstverwaltung)