Die NS-Geheimaktion "T4"

Diktator, Reichskanzler und nationalsozialistische Führer Adolf Hitler  / © UPI (dpa)
Diktator, Reichskanzler und nationalsozialistische Führer Adolf Hitler / © UPI ( dpa )

Adolf Hitler selbst hat die planmäßige Ermordung behinderter und kranker Menschen angeordnet. Dazu wurde eine Sonderbehörde geschaffen, Sitz Berlin, Tiergartenstraße 4 - daher der Name der "Aktion T4". Die Befugnisse von Ärzten wurde so erweitert, "dass nach menschlichem Ermessen unheilbar Kranken bei kritischster Begutachtung ihres Krankheitszustandes der Gnadentod gewährt werden kann", wie es im zynischen NS-Jargon hieß. Tatsächlich wurden sie in Tötungsanstalten vergast oder mit einer Giftspritze ermordet, die Leichname eingeäschert.

Neben weiteren Tarnorganisationen entstand auch die Gemeinnützige Kranken-Transport-Gesellschaft. Sie war zuständig für den Abtransport der Behinderten aus Heimen in den berüchtigten grauen Bussen in die Tötungsanstalten: Brandenburg, Grafeneck in Württemberg, Hartheim bei Linz, Sonnenstein bei Pirna, Bernburg/Saale zwischen Magdeburg und Halle und das mittelhessische Hadamar.

Die Angehörigen wurden stets mit gleichlautenden Nachrichten über den Tod informiert: Neben einer vorgeschobenen Todesursache enthielten sie den Hinweis, wegen Seuchengefahr hätte der Leichnam sogleich eingeäschert werden müssen. Das "Euthanasieprogramm" endete offiziell am 24. August 1941. Hitler wies seinen Leibarzt Karl Brandt und Reichsleiter Philipp Bouhler mündlich an, die Erwachseneneuthanasie in den sechs Tötungsanstalten einzustellen.

Die sogenannte "Kinder-Euthanasie" wurde jedoch fortgesetzt, ebenso die dezentrale Tötung behinderter Erwachsener in einzelnen Heil- und Pflegeanstalten. Außerdem ermordeten die Nazis in den drei Anstalten Bernburg, Sonnenstein und Hartheim im Zuge der "Aktion 14f13" kranke und nicht mehr arbeitsfähige KZ-Häftlinge.

Bis zum Stopp von "T4" waren rund 70.000 Patienten ermordet worden. Nach Schätzungen wurden zwischen 200.000 und 300.000 Menschen ermordet. (epd/Stand 24.08.16)