Die Länderkammer in der deutschen Geschichte

Bundesrat / © Wolfgang Kumm (dpa)
Bundesrat / © Wolfgang Kumm ( dpa )

Einen Bundesrat als Vertretung der deutschen Länder gab es schon in der Zeit des Norddeutschen Bundes (ab 1866) und des Kaiserreichs (1871-1918), das ein Bund souveräner Fürsten war. Der Bundesrat wirkte im Deutschen Reich maßgeblich an der Gesetzgebung mit und war verfassungsrechtlich das höchste Reichsorgan. Die 25 Bundesstaaten entsandten ihre Vertreter in den Bundesrat, insgesamt gab es 58 Delegierte. Von diesen entfielen allein 17 auf das Königreich Preußen, den mit Abstand größten Einzelstaat. Bayern folgte mit sechs Vertretern. Zusammen mit dem gewählten Reichstag beriet der Bundesrat über die Gesetze. Er hatte zudem das Recht, den Reichstag einzuberufen und auch aufzulösen.

Nach dem Ende des Kaiserreichs wurde in der Weimarer Republik ein Reichsrat zur Vertretung der 18 deutschen Länder bei der Gesetzgebung und Verwaltung des Reichs gebildet. Jedes Land hatte wie schon zuvor mindestens eine Stimme, größere Länder hatten mehr Stimmen. Preußen entsandte wiederum die meisten Vertreter. Der Reichsrat der Weimarer Zeit hatte im Vergleich zum Bundesrat der Monarchie eine schwächere Stellung in der Verfassung. Reichsrat wie Bundesrat tagten in einem Saal im Berliner Reichstagsgebäude. Die Nationalsozialisten lösten den Reichsrat im Februar 1934 im Zuge der Gleichschaltung der Länder auf. (epd/11.02.2021)