Die drei Gesetzentwürfe zur Suizidbeihilfe

Blick in den Plenarsaal im Deutschen Bundestag / © Michael Kappeler (dpa)
Blick in den Plenarsaal im Deutschen Bundestag / © Michael Kappeler ( dpa )

Der Rechtsausschuss des Bundestags befasst sich am Montag mit dem Thema Suizidbeihilfe. Bis zum Frühjahr will das Parlament ein Gesetz verabschieden, das Leitplanken für die Suizidbeihilfe setzt, Missbrauch verhindert und freiwillige Entscheidungen garantieren soll. Bislang liegen drei Gesetzentwürfe vor. Die Katholische Nachrichten-Agentur benennt die wichtigsten Inhalte.

1. Der Gesetzentwurf der Gruppe um Lars Castellucci (SPD), Ansgar Heveling (CDU), Kirsten Kappert- Gonther (Grüne), Petra Pau (Linke) und Benjamin Strasser (FDP):

Der Gesetzentwurf, der derzeit von 85 Abgeordneten aus Reihen aller Fraktionen mit Ausnahme der AfD unterstützt wird, will die Suizidbeihilfe über das Strafrecht regeln und sieht ein grundsätzliches Verbot der geschäftsmäßigen, also organisierten Sterbehilfe vor. Verstöße sollen mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe geahndet werden können.

Nicht rechtswidrig ist die geschäftsmäßige Sterbehilfe danach, wenn bestimmte Beratungspflichten und Wartezeiten erfüllt sind. Konkret sollen Sterbewillige im Regelfall mindestens zwei Untersuchungen durch Fachärztinnen beziehungsweise Fachärzte für Psychiatrie oder Psychotherapie sowie mindestens eine weitere Beratung absolvieren.

Zudem ist ein Verbot für die Werbung für die Hilfe zur Selbsttötung vorgesehen.

2. Der Gesetzentwurf der Gruppe um Katrin Helling-Plahr (FDP), Karl Lauterbach (SPD) und Petra Sitte (Linke):

Die Gruppe um Katrin Helling-Plahr will die Suizidhilfe in einem eigenen "Gesetz zur Wahrung und Durchsetzung des Selbstbestimmungsrechts am Lebensende" regeln. Danach sollen sich Sterbewillige durch einen Arzt beziehungsweise eine Ärztin nach Aufklärung ein tödlich wirkendes Medikament verschreiben lassen dürfen. Voraussetzung dafür ist unter anderem eine Beratung durch eine staatliche anerkannte Beratungsstelle. Festgeschrieben werden soll auch, dass Dritte ein Recht haben, Menschen beim Suizid Hilfe zu leisten und sie bis zum Eintritt des Todes zu begleiten. Zudem soll niemand aufgrund seiner oder ihrer Berufszugehörigkeit untersagt werden dürfen, diese Hilfe oder Begleitung zu leisten. Der Gesetzentwurf wird bislang von 68 Abgeordneten von SPD, Grünen, FDP und Linken unterstützt.

3. Der Gesetzentwurf der Gruppe um Renate Künast und Katja Keul (beide Grüne):

Die Gruppe hat ein "Gesetz zum Schutz des Rechts auf selbstbestimmtes Sterben" vorgeschlagen. Darin wird verfahrenstechnisch unterschieden zwischen Sterbewilligen in einer medizinischen Notlage und jenen, die sich nicht in einer medizinischen Notlage befinden. Im ersteren Fall sollen Ärztinnen oder Ärzte sowohl für die Verschreibung als auch für die Beratung zuständig sein.

Bei Sterbewilligen, die nicht in einer medizinischen Notlage sind, sollen die Betroffenen ihren Sterbewunsch glaubhaft darlegen und einen Antrag bei einer vom jeweiligen Land zu bestimmenden Stelle stellen.

Weitere Voraussetzung ist unter anderem eine zweimalige Beratung in einer staatlich zugelassenen Beratungsstelle. Der Entwurf sieht zudem Regelungen für das Wirken von Hilfsanbietern vor, etwa zur Abgabe der tödlich wirkenden Medikamente. Für Hilfsanbieter ist eine Zulassung erforderlich. Außerdem soll mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren bestraft werden, wer unrichtige oder unvollständige Angaben macht, um für andere oder zum Missbrauch für Straftaten eine Bescheinigung für die Abgabe des Betäubungsmittels zu erhalten. Als Ordnungswidrigkeit soll unter anderem die "grob anstößige" Werbung geahndet werden können. Der Entwurf wird bislang von 45 Abgeordneten aus den Reihen von SPD und Grünen unterstützt.

4.) Gruppenantrag für eine verbesserte Suizidprävention

In einem fraktionsübergreifenden Gruppenantrag setzen sich zahlreiche Abgeordnete für eine Stärkung der Suizidprävention ein. Die Abgeordneten fordern eine Enttabuisierung und Entstigmatisierung von Suizidgedanken durch mehr Information und Aufklärung.

Durch verbesserte Lebensbedingungen müsse der Suizidalität vorgebeugt werden, etwa durch Armutsbekämpfung und Konzepte gegen Vereinsamung.

Menschen mit Suizidgedanken bräuchten leicht erreichbare Angebote zur Beratung, Behandlung und Unterstützung am Lebensende. Zudem sollte der Zugang zu Suizidmitteln und -orten reduziert werden. Die Abgeordneten schlagen unter anderem einen bundesweiten Suizidpräventionsdienst vor, der Menschen mit Suizidgedanken und Angehörigen rund um die Uhr online sofortigen Kontakt mit geschultem Personal ermöglicht. (KNA, 27.11.2022)