Deutsche Reparationszahlungen nach dem Zweiten Weltkrieg

Gestapelte Geldstücke / © Lens7 (shutterstock)

Nach dem Zweiten Weltkrieg hat Deutschland auf verschiedenen Wegen Wiedergutmachung geleistet. Ein Kapitel waren Reparationsansprüche anderer Länder für Kriegsschäden.

Siegermächte: Die Alliierten hatten sich darauf verständigt, Reparationen besonders in Form von Demontagen und der Beschlagnahme und Verteilung des deutschen Vermögens im Ausland zu erheben. Jede der vier Siegermächte entnahm ihre Reparationen aus der jeweiligen Besatzungszone. Die anderen ehemaligen Kriegsgegner wurden über die Interalliierte Reparationsagentur beteiligt. Die Sowjetunion befreite die DDR 1953 von weiteren Leistungen.

Aufschub: Das Londoner Schuldenabkommen von 1953 schob die Regelung aller noch offenen Reparationsfragen bis zum Abschluss eines Friedensvertrags mit Deutschland auf. Das Moratorium wurde 1990 durch den "Zwei-Plus-Vier"-Vertrag gegenstandslos. Die Staaten der Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (KSZE) stimmten der "Charta von Paris" für eine neue friedliche Ordnung in Europa zu. Sie nahmen damit die Klärung der Reparationsfrage des "Zwei-Plus-Vier"-Vertrags formal zur Kenntnis.

Luxemburger Abkommen: Schon 1953 trat das deutsch-israelische Wiedergutmachungsabkommen in Kraft, in dem sich Deutschland zu einer Entschädigung im Wert von 3 Milliarden D-Mark an Israel verpflichtete. Zudem flossen 450 Millionen D-Mark an die Jewish Claims Conference für jüdische Flüchtlinge außerhalb Israels.

Globalabkommen: Die Bundesrepublik schloss von 1959 bis 1964 mit 12 westeuropäischen Ländern sogenannte Globalabkommen. Sie erhielten einen Festbetrag, der von 400 Millionen D-Mark für Frankreich über 125 Millionen für die Niederlande, 115 Millionen für Griechenland bis zu 1 Million für Schweden reichte. Insgesamt wurden dafür 971 Millionen D-Mark (gut 496 Millionen Euro) zur Verfügung gestellt. Nach der Wiedervereinigung schloss Deutschland auch mit osteuropäischen Staaten Abkommen.

Bundesgesetze: Die Wiedergutmachung für NS-Opfer wurde im Wesentlichen durch das Bundesgesetz zur Entschädigung für Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung, das später durch einige Härtefonds ergänzt wurde, und das Bundesrückerstattungsgesetz geregelt.

Stiftung: Im Jahr 2000 wurde die mit zehn Milliarden D-Mark ausgestattete Stiftung "Erinnerung Verantwortung und Zukunft" gegründet. Sie dient vor allem der Entschädigung ehemaliger Zwangsarbeiter. (dpa)