Das Asylgesetz-Reformpaket

Neues Asylgesetz / © Nietfeld (dpa)
Neues Asylgesetz / © Nietfeld ( dpa )

Der Bundestag hat an diesem Donnerstag nach der zweiten und dritten Lesung über ein großes Bündel von Änderungen im Asylrecht abgestimmt. Die wichtigsten Punkte:

  • Albanien, Kosovo und Montenegro werden nach drei anderen Balkan-Staaten als weitere "sichere Herkunftsländer" eingestuft, um Asylbewerber von dort schneller in ihre Heimat zurückzuschicken.
  • Schutzsuchende aus diesen Ländern sollen bis zum Abschluss des Asylverfahrens in Erstaufnahmeeinrichtungen bleiben.
  • Asylbewerber sollen insgesamt länger (bis zu sechs statt bis zu drei Monate) in den Erstaufnahmestellen wohnen und dort möglichst nur Sachleistungen bekommen. Geld soll künftig nur noch höchstens einen Monat im Voraus ausgezahlt werden.
  • Abgelehnte Asylbewerber, die ausreisen müssen, dieser Pflicht aber nicht fristgerecht nachkommen, bekommen nur noch eingeschränkte Leistungen
  • Asylbewerber mit guten Aussichten auf ein Bleiberecht erhalten Zugang zu Integrationskursen.
  • Der Abbau bürokratischer Hürden soll die Einrichtung neuer Asylunterkünfte erleichtern.
  • Der Bund schafft die Voraussetzungen dafür, dass die Länder auf freiwilliger Basis eine Gesundheitskarte einführen können, mit der Asylbewerber direkt zum Arzt gehen können.
  • Asylsuchende mit Arztausbildung können die Erlaubnis bekommen, bei der medizinischen Versorgung in Flüchtlingsunterkünften zu helfen. (dpa)