Charta der Vereinten Nationen

Vereinte Nationen in New York / © Alex Foxius (DR)
Vereinte Nationen in New York / © Alex Foxius ( DR )

Die Charta der Vereinten Nationen ist der Gründungsvertrag und sozusagen die Verfassung der Vereinten Nationen (UN). Sie wurde am 26. Juni 1945, vor 75 Jahren, von 50 der 51 Gründungsmitglieder in San Francisco unterzeichnet. Die Charta ist ein völkerrechtlicher Vertrag und bindet als solcher alle Mitglieder. Änderungen sind nur mit Zweidrittelmehrheit der Mitglieder der Vollversammlung möglich; alle fünf UN-Vetomächte müssen zustimmen: China, Frankreich, Großbritannien, Russland und die USA.

Artikel 1 nennt als Ziele Frieden und internationale Sicherheit, Schaffung und Stärkung von freundschaftlichen zwischenstaatlichen Beziehungen und Kooperationen wirtschaftlicher, sozialer, kultureller und humanitärer Art sowie eine Stärkung der Menschenrechte. Artikel 2 definiert die Gleichheit aller Staaten. Zwischenstaatliche Konflikte sind mit friedlichen Mitteln zu lösen. Die territoriale Unversehrtheit und politische Unabhängigkeit jeden anderen Staates ist zu respektieren. Androhung oder Anwendung von Gewalt sowie die Unterstützung von Aktivitäten gegen ein anderes Land sind verboten.

Alle friedliebenden Staaten können UNO-Mitglied werden, wenn sie die Verpflichtungen aus der Charta übernehmen. Neue Mitglieder müssen vom Weltsicherheitsrat empfohlen werden; die Aufnahme erfolgt durch Beschluss der Vollversammlung. Die UN-Charta enthält auch das Statut des Internationalen Gerichtshofs in Den Haag, des Rechtsprechungsorgans der Vereinten Nationen. (KNA/Stand: 24.06.2020)