Bürgergeld

Symbolbild Geld/Belohnung / © Fabrizio Annovi (shutterstock)
Symbolbild Geld/Belohnung / © Fabrizio Annovi ( shutterstock )

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hat Details für das geplante Bürgergeld präsentiert, das im kommenden Jahr das derzeitige Hartz-IV-System ablösen soll. Wie aus einem am Mittwoch präsentierten Papier hervorgeht, sollen Menschen, die etwa wegen eines Jobverlusts auf Sozialleistungen angewiesen sind, künftig mehr Vermögen behalten können. Eine Vertrauenszeit zwischen Jobcenter und Bedürftigen ohne Sanktionsmöglichkeit soll zu mehr Augenhöhe im Umgang mit Betroffenen führen. Heil hatte zudem eine Erhöhung des Regelsatzes in Aussicht gestellt, nennt aber noch keine Höhe.

Ziel ist laut dem Papier auch, unnötige Bürokratie abzubauen. Heil will das Bürgergeld zum 1. Januar 2023 einführen. Betroffen sind mehr als fünf Millionen Leistungsbezieherinnen und -bezieher.

Der Arbeitsminister will Bürgergeld-Empfängern künftig mehr Vermögen belassen. Zwei Jahre lang sollen auch diejenigen Bürgergeld beziehen können, die bis zu 60.000 Euro Vermögen haben. Für jede weitere Person in der sogenannten Bedarfsgemeinschaft werden 30.000 Euro innerhalb dieser Karenzzeit belassen. Zudem können Leistungsbezieher in dieser Zeit in ihrer Wohnung bleiben, auch wenn sie vom Jobcenter eigentlich als zu groß angesehen wird.

Nach den zwei Jahren soll Heils Plänen zufolge das Schonvermögen bei bis zu 15.000 Euro liegen. Derzeit sind es 150 Euro pro Lebensjahr. Schüler, Studentinnen und Auszubildende sollen künftig bis zu 520 Euro hinzuverdienen dürfen. Bislang sind es nur 100 Euro pro Monat. Zudem soll der sogenannte Vermittlungsvorrang fallen.

Leistungsbezieher müssen also nicht jeden Job annehmen, wenn eine Qualifizierungsmaßnahme sinnvoller erscheint.

Beim umstrittenen Thema Sanktionen will Heil den Schwerpunkt auf die Kooperation zwischen Jobcenter und Leistungsempfänger legen. So sollen beide Seiten einen Kooperationsplan ausarbeiten. In einer sechsmonatigen Vertrauenszeit sollen Leistungskürzungen ausgeschlossen werden. Erst danach kann es auch künftig zu Kürzungen kommen. Das Papier nennt aber noch keine konkreten Maßnahmen. Bis Mitte nächsten Jahres gilt derzeit ohnehin ein Sanktionsmoratorium.

Die Vorschläge müssen innerhalb der Bundesregierung noch abgestimmt und anschließend vom Bundestag beraten werden.

Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) betonte, dass es aus seiner Sicht auch künftig Sanktionen geben müsse. Wer etwa Termine nicht wahrnehme, "dem muss durch Sanktionen eine Grenze aufzeigt werden können", sagte er dem Sender n.tv. Lindner äußerte sich auch erneut skeptisch über eine Erhöhung der Regelsätze.

Auf eine höhere Grundsicherung hatten in den vergangenen Tagen insbesondere Sozialverbände vor dem Hintergrund der teils drastischen Preissteigerungen bei Energie und Lebensmitteln gedrungen. Die Höhe des Regelsatzes wird auf Grundlage von Daten des Statistischen Bundesamts berechnet. Diese werden im Spätsommer erwartet.

Alleinstehende Erwachsene bekommen derzeit als Grundsicherung 449 Euro im Monat. (epd, 20.07.2022)