Beteiligte Einrichtungen bei Aufarbeitung von Missbrauch

Gremien sollen kontinuierliche Tätigkeit gewährleisten

Symbolbild Missbrauch / © 271 EAK MOTO (shutterstock)

Der Runde Tisch Heimkinder, der die Misshandlungen von Heimkindern in den 60er- und 70er-Jahren aufarbeiten sollte, stand kurz vor dem Abschluss, da beherrschte ein neuer Skandal die Schlagzeilen: 2010 wurden zunächst in kirchlichen, dann aber auch in anderen Einrichtungen immer mehr Fälle von Missbrauch öffentlich. Wieder richtete die Bundesregierung einen Runden Tisch ein. Zudem berief sie einen unabhängigen Beauftragten. In den folgenden Jahren kamen weitere Gremien dazu. Einen kurzer Überblick:

Amt des Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM)

Dieses Amt gibt es seit dem Jahr 2010. Erste Beauftragte war die frühere Bundesfamilienministerin Christine Bergmann (2010-2011), ihr Nachfolger war der Jurist Johannes-Wilhelm Rörig (2011-2022). Seit April ist die Journalistin Kerstin Claus seine Nachfolgerin. Die 53-Jährige ist selbst Betroffene von sexualisierter Gewalt. Ihre primäre Aufgabe ist es, sich um die Anliegen von Betroffenen zu kümmern und sich für Prävention und Aufarbeitung einzusetzen.

Das Amt ist beim Bundesfamilienministerium angesiedelt und inzwischen entfristet. Im Koalitionsvertrag wurde vereinbart, es auf eine gesetzliche Grundlage zu stellen. An einem entsprechenden Gesetzentwurf arbeitet derzeit das Bundesfamilienministerium.

Betroffenenrat

Der damalige Missbrauchsbeauftragte Rörig setzte 2015 einen ehrenamtlichen Betroffenenrat ein. Ihm gehören derzeit 16 Frauen und Männer an. Mit ihm soll die Beteiligung von Betroffenen auf Bundesebene gewährleistet werden. Der Rat trifft sich dazu mehrmals im Jahr und wirkt an Entscheidungen und Stellungnahmen mit.

Innerhalb des Rats sind Betroffene für verschiedene Themen zuständig. So beschäftigen sich die Mitglieder etwa mit Missbrauch in kirchlichen Kontexten, in Sportverbänden oder in Familien. Die Deutsche Bischofskonferenz und die Evangelische Kirche in Deutschland haben ebenfalls eigenständige Gremien zur Beteiligung von Betroffenen. In der katholischen Kirche gibt es zudem mittlerweile in fast allen Bistümern Betroffenenräte.

Unabhängige Aufarbeitungskommission

2015 gab der Bundestag grünes Licht für die Einsetzung einer unabhängigen Aufarbeitungskommission bei Missbrauchsfällen. 2016 konstituierte sich das Gremium. Es soll Ausmaß und Folgen von Kindesmissbrauch in Deutschland untersuchen. Aufgabe ist es, bundesweit Betroffene anzuhören und deren Berichte sowie Dokumente von Institutionen auszuwerten.

Vorsitzende war bis zum vergangenen Jahr die Sozialwissenschaftlerin Sabine Andresen. Derzeit ist der Vorsitz vakant. Aktuell gehören dem Gremium sechs Mitglieder an. Es sind die frühere Missbrauchsbeauftragte der Bundesregierung, Christine Bergmann, die Wissenschaftler Julia Gebrande, Heiner Keupp, Barbara Kavemann, Silke Gahleitner und der Sprecher des Eckigen Tisches, Matthias Katsch.

Auch in fast allen katholischen Bistümern gibt es inzwischen eigene Aufarbeitungskommissionen.

Nationaler Rat gegen sexuelle Gewalt an Kinder und Jugendlichen

Der Nationale Rat wurde 2019 von der damaligen Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) und dem damaligen Missbrauchsbeauftragten Rörig eingerichtet. Er soll ein Forum für den Dialog zwischen Verantwortungsträgern aus Politik und Gesellschaft sein. Rund 300 Mitwirkenden sind dazu in fünf thematischen Arbeitsgruppen tätig: Schutz, Hilfen, Kindgerechte Justiz, Schutz vor Ausbeutung und internationale Kooperation sowie Forschung und Wissenschaft.

Vorsitzende sind Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) und die Missbrauchsbeauftragte der Bundesregierung, Kerstin Claus. Zu den Mitgliedern des Gremiums gehören auch der Missbrauchsbeauftragte der katholischen Deutschen Bischofskonferenz, Bischof Stephan Ackermann, und der Präsident des Deutschen Kinderschutzbundes, Heinz Hilgers.